Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
Für Marktbeschicker aus der Region*, die eine Bio-Zertifizierung vorweisen, wird für Märkte auf dem Gebiet der Stadt Regensburg, die unter die Sondernutzungsverordnung fallen, eine reduzierte Sondernutzungsgebühr in der Höhe der Grundgebühr (18,50 €) festgelegt.
*Region bezieht sich in diesem Zusammenhang auf einen Radius von 100 km um Regensburg.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Hr. Stadtrat Friedl
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||