Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
1. die vorbereitenden Untersuchungen „zentrale Fußgängerzone“ (Anlage 1) zu billigen. 2. die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „zentrale Fußgängerzone“ gemäß §142 BauGB zu erlassen. Diese Satzung entspricht dem in der Anlage 2 dargestellten Entwurf vom 17.01.2023, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist. 3. die Verwaltung zu beauftragen, diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen. 4. das vorliegende integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ISEK (Anlage) 3 als Grundlage für die Entwicklung in der zentralen Altstadt. 5. die Verwaltung zu beauftragen, die Ziele und Maßnahmenvorschläge des ISEK sukzessive umzusetzen bzw. auf deren Umsetzung hinzuwirken und die dafür notwendigen Maßnahmenbeschlüsse herbeizuführen. 6. die Verwaltung zu beauftragen, den Stadtrat und die Öffentlichkeit regelmäßig über den Umsetzungsstand bzw. über Änderungen im ISEK zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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