Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V .m § 4 a Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 257, Gallingkofen Ost werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Die bei dem Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 257, Gallingkofen Ost werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 257, Gallingkofen Ost bestehend aus der Planzeichnung vom 19.09.2017 mit Ergänzung vom 10.03.2022 und dem Satzungstext vom 17.01.2023 für den Bereich südlich der B 16 und nördlich der Chamer Straße, im Kreuzungsbereich Rodinger Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Begründung beschlossen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 257, Gallingkofen Ost durch Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stadtratsfraktionen ÖDP, Bündnis 90/Die Grünen und Frau Stadträtin Freihoffer
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