Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2023;
Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Die in den beiliegenden Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und 1b) sowie die in der „Gesamtliste der im Haushaltsplan 2023 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen“ aufgeführten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2023 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen.
- Die Freigabe der freiwilligen Leistungen erfolgt in Höhe von 50% nach Rechtskraft der Haushaltssatzung 2023. Die Freigabe der restlichen 50% erfolgt nach Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung 2023. Die Auszahlung der freiwilligen Leistungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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