Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2023; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan  

 
 
Öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 14:13 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46
VO/22/19782/20 Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2023;
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Haushaltsplan 2023 wird mit den in dem Entwurf vom 28.12.2022 genannten Beträgen festgestellt.

 

2. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.

 

3. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

4.  Der Stadtrat stimmt der Ermächtigung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferates zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen über Kreditaufnahmen und Umschuldungen bzw. Prolongationen im Haushaltsjahr 2023 nach Maßgabe der Berichtsvorlage zu.

 Ferner wird das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat ermächtigt, Zinsgeschäfte für Umschuldungen bzw. Prolongationen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.

 In Stellvertretung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferenten wird zum Abschluss von Kreditgeschäften die Leitung der Stadtkämmerei ermächtigt.

 

5. Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen bei Maßnahmen des Investitionsprogrammes vorzunehmen.

 

6. Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel bereitzustellen für die Rückzahlung von zu viel erhaltenen Zuschüssen für Investitionen sowie für die Zahlung von Zinsen für nicht fristgerecht verwendete und für zu viel erhaltene Zuschüsse.

 

7. Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und außerplanmäßig in 2023 (wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2022 bewilligt, aber nicht bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind, oder die in Folge von in 2022 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen, in 2023 kassenwirksam werden.

 

8. Die kaufmännische Leitung des Regiebetriebes eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Arena Regensburg Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ wird für den Vollzug des Wirtschaftsplanes analog den in den Ziffern 4 mit 7 genannten Befugnissen ermächtigt.

 

9. Die Leitung des Regiebetriebes eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Amt für Stadtbahnneubau Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ wird für den Vollzug des Wirtschaftsplanes für die analog den in den Ziffern 4 mit 7 genannten Befugnissen ermächtigt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, ÖDP,

 Fr. Stadträtin Freihoffer, Hr. Stadtrat Friedl