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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - die vorbereitenden Untersuchungen „zentrale Fußgängerzone“ (Anlage 1) zu billigen.
- die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „zentrale Fußgängerzone“ gemäß §142 BauGB zu erlassen. Diese Satzung entspricht dem in der Anlage 2 dargestellten Entwurf vom 17.01.2023, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, unter Beachtung folgender Ergänzung: Es wird § 5 Durchführungszeitraum mit dem Wortlaut „Die Durchführung der Sanierung ist gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 31.12.2037.“ hinzugefügt.
- die Verwaltung zu beauftragen, diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
- das vorliegende integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ISEK (Anlage) 3 als Grundlage für die Entwicklung in der zentralen Altstadt.
- die Verwaltung zu beauftragen, die Ziele und Maßnahmenvorschläge des ISEK sukzessive umzusetzen bzw. auf deren Umsetzung hinzuwirken und die dafür notwendigen Maßnahmenbeschlüsse herbeizuführen.
- die Verwaltung zu beauftragen, den Stadtrat und die Öffentlichkeit regelmäßig über den Umsetzungsstand bzw. über Änderungen im ISEK zu informieren.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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