Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung wird die Entlastung gemäß § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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