Auszug - Jahresrechnung der Katholischen Bruderhausstiftung mit nicht-rechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2021; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/23/19823/57 Jahresrechnung der Katholischen Bruderhausstiftung mit nicht-rechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2021; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung der Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2021 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig