Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Nr. 96/891.901/Ge vom 6. Oktober 2022 über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung zur Kenntnis genommen und die Entlastung empfohlen.
Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung der Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2021 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.
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