Auszug - Änderung der Richtlinien zur Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses bei Erwerb eines Jobtickets oder 6-Monats-Abos (Jobticket-Zuschussrichtlinien)
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Ergänzend zum bestehenden Angebot von Jobticket und 6-Monats-Abo wird den städtischen Beschäftigten ab 01.05.2023 das Deutschlandticket angeboten und bei Erwerb des Tickets ein Fahrtkostenzuschuss gem. Verwaltungsanordnung Nr. 11.37 gewährt.
- Zum 01.01.2024 wird das Jobticket auf den Jobticket-Plus-Tarif umgestellt und den städtischen Beschäftigten im Rahmen der Verwaltungsanordnung Nr. 11.37 angeboten. Sollte die für den Umstieg auf den Jobticket-Plus-Tarif erforderliche Mindestzuschusshöhe des Arbeitgebers von 10 Euro in allen Zonen durch einen evtl. Preisanstieg der Tarife zum 01.01.2024 nicht erreicht werden können, wird der Fahrtkostenzuschuss gem. der Verwaltungsanordnung Nr. 11.37 ab 01.01.2024 auf das prozentual erforderliche Mindestmaß angehoben. Der höhere Fahrtkostenzuschuss wird für alle im Rahmen der Verwaltungsanordnung Nr. 11.37 angebotenen Tickets gewährt.
- Die Richtlinien für die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses für die Nutzung des ÖPNV für den Arbeitsweg (Fahrtkostenzuschussrichtlinien) gelten ab 01.05.2023 in der als Anlage beigefügten Fassung. Sollte eine Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses ab 01.01.2024 gem. Beschlussvorschlag Nr. 2 erforderlich werden, wird die Verwaltungsanordnung Nr. 11.37 entsprechend angepasst.
- Die Jobticket-Zuschussrichtlinien vom 21.01.2020 treten mit Ablauf 30.04.2023 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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