Beschluss:
für die in den Anlagen 1 bis 4 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 393.000,00 €
und im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i .H. v. insgesamt 280.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt einerseits sowohl durch Mehreinnahmen als auch durch Minderausgaben sowie andererseits durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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