Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
1. Die „Richtlinien der Stadt Regensburg zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG treten mit Wirkung zum 01.09.2023 in Kraft.“ Die bisherigen Richtlinien vom 18.12.2014 treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
2. Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in öffentlich geförderter Kindertagespflege in der Stadt Regensburg (Kindertagespflege-Kostenbeitragssatzung - KiTKoBS) gemäß beigefügtem Entwurf vom 20.03.2023, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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