Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
- Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die vorgestellten Entwürfe sind der weiter auszuarbeitenden Detaillierung und dem abschließenden Abstimmungsprozess zur Vorentwurfsplanung zu Grunde zu legen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung unter Berücksichtigung der benannten Aspekte weiterzuentwickeln und die Planung mit tangierten Dritten und deren Belangen abzustimmen.