Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, für den in der Anlage A rot gekennzeichneten Bereich (1. Ordnung) eine Abstell-/Parkverbotszone für eigenwirtschaftlich betriebene E-Scooter-, E-Moped- und E-Bike-Sharingfahrzeuge von gewerblichen Anbietern einzurichten. Im Gegenzug werden auf der Grundlage der Anlagen A und B verbindliche Abstellpunkte eingerichtet. Die Abstell-/Parkverbotszone wird aktiviert, sobald mindestens zwei Drittel der Abstellpunkte zur Verfügung stehen.
In den Fällen, in denen es sich bei den Abstellplätzen um öffentlich gewidmete Flächen handelt, ist für die Nutzung dieser Flächen ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu stellen.
In den Fällen, in denen es sich bei den Abstellplätzen nicht um öffentlich gewidmete Flächen handelt, ist für die Nutzung dieser Flächen ein Vertrag zwischen Betreibern und Verwaltung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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