Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die im Haushaltsplan 2023 vorgesehenen freiwilligen Leistungen werden nach Maßgabe der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien in Höhe der restlichen 50% freigegeben. Die Freigabe in Höhe von 50% erfolgte bereits mit Stadtratsbeschluss vom 24.01.2023.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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