Auszug - Jahresrechnung der Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 2 Satz 3 BayStG i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO
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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: - Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung der Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 3 BayStG i. V. m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.
- Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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