Auszug - Jahresrechnung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2021; Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem. § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO
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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: - Die Jahresrechnung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2021 wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gem. § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
- Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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