Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Stadtrat nimmt von dem Sachverhalt und dem Vorgehen der Stadtverwaltung bezüglich Durchführung der kommunalen Wärmeplanung Kenntnis.
2. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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