Auszug - 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Burgweinting Ost - Änderungeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Durchführung der Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB - Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Rathenaustraße  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:47 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/06/1416/061 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Burgweinting Ost
- Änderungeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
- Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Rathenaustraße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für das Gebiet im Bereich Burgweinting Ost ist das Verfahren zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seinen Bestandteilen Landschaftsplan sowie Ver- und Entsorgungsplan einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 10.000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.       Die im Bericht vom 07.11.2006 dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 07.11.2006, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

3.       Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.       Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

5.       Der Einleitungsbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Rathenaustraße vom 16.07.2002 (AMBL. Nr. 31 – 58 vom 29.07.2002) wird aufgehoben.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: