Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet im Bereich Burgweinting
Ost ist das Verfahren zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich
seinen Bestandteilen Landschaftsplan sowie Ver- und Entsorgungsplan
einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem
Lageplan (M. 1 : 10.000), der Bestandteil dieses Beschlusses
ist. 2. Die im Bericht vom 07.11.2006
dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes vom 07.11.2006, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
werden beschlossen. 3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann
darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine
Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme
bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung
und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben. 4. Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs.
1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg,
bekannt zumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die
Bürgerbeteiligung hingewiesen werden. 5. Der Einleitungsbeschluss des Ausschusses
für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zur 30. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich der Rathenaustraße vom 16.07.2002 (AMBL. Nr.
31 – 58 vom 29.07.2002) wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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