Auszug - 37. Änderung, Flächennutzungsplan nördlich der Bajuwarenstraße und Aufstellung, B-plan Nr. 109 nördl. der Bajuwarenstr. zwischen Von-Seeckt-Str. und Schwabenstr. zur Änderung des B-planes Nr. 105 zwischen Sachsenstr. und (alte) Stadtgrenze und Teilaufhebung, B-plan Nr. 105 südl. Bajuwarenstr. - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. § 1Abs. 8 BauGB (FN-Plan), - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. §1Abs. 8 BauGB (B-Plan) - Durchführung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs.1 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:47 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/06/1869/061 37. Änderung, Flächennutzungsplan nördlich der Bajuwarenstraße und Aufstellung, B-plan Nr. 109 nördl. der Bajuwarenstr. zwischen Von-Seeckt-Str. und Schwabenstr. zur Änderung des B-planes Nr. 105 zwischen Sachsenstr. und (alte) Stadtgrenze und Teilaufhebung, B-plan Nr. 105 südl. Bajuwarenstr.
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. § 1Abs. 8 BauGB (FN-Plan),
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. §1Abs. 8 BauGB (B-Plan)
- Durchführung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs.1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für das Gebiet, das umschlossen wird von der Sachsenstraße, Schwabenstraße, Bajuwarenstraße, Landshuter Straße und der Alemannenstraße, ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB  in Verbindung mit § 8 Abs. 3 (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegendem Lageplan vom 07.11.2006  (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Gleichzeitig ist der Bebauungsplan Nr. 109, nördlich der Bajuwarenstraße zwischen Von-Seeckt-Straße und Schwabenstraße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 zwischen Sachsenstraße und (alte) Stadtgrenze einschließlich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105 für den Bereich südlich der Bajuwarenstraße, aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 109 und des aufzuhebenden Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 105 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 07.11.2006 (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche, mit einem Teilbereich mit der Zweckbestimmung -Post- künftig eine Gemeinbedarfsfläche -Verwaltung-, ein Gewerbegebiet und eine Wohnbaufläche dargestellt werden. Gleichzeitig wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die bisherige Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche -Fernmeldeamt- in ein eingeschränktes Gewerbegebiet geändert.

 

2.       Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan-Entwurf, die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

3.       Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: