Auszug - Verkehrsfreimachung Steinerne Brücke ? Donauquerung für den Öffentlichen Personennahverkehr und Bericht über die außerordentlichen Bürgerversammlungen für den Stadtbezirk Stadtamhof vom 26.04.2005 sowie 23.03.2006  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/06/1932/061 Verkehrsfreimachung Steinerne Brücke ? Donauquerung für den Öffentlichen Personennahverkehr
und Bericht über die außerordentlichen Bürgerversammlungen für den Stadtbezirk Stadtamhof vom 26.04.2005 sowie 23.03.2006
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.       Der Ausschuss nimmt den Bericht über die Information und Beteiligung der Bürgerschaft im Rahmen des PlanungsDialogs, das positive Ergebnis der Nutzen-Kosten-Untersuchung für den Bau einer Busbrücke im Falle der Sperrung der Steinernen Brücke sowie den Arbeitsstand hinsichtlich der Alternativen zur Donauquerung für den Öffentlichen Personennahverkehr zur Kenntnis.

 

          Im Rahmen der laufenden Nahverkehrsplanung ist auf der Basis des nun vorliegenden Netzmodells erneut zu untersuchen, ob ein Liniennetz ohne altstadtnahe Donauquerung entwickelt werden kann, das in seiner Qualität einem Netz mit altstadtnaher Donauquerung gleichwertig ist. Erste Ergebnisse hierzu liegen im Herbst 2007 vor.

 

          Mit Blick auf die anstehende Instandsetzung der historischen Steinernen Brücke ist zeitnah auszuloten, ob die Handlungsoption „Neubau und Versatz Eiserner Steg“ (Westtrasse) so weiterentwickelt werden kann, dass sie städtebaulichen und denkmalpflegerischen Anforderungen im Umfeld der vorhandenen Brücke gerecht wird.

 

          Für den Fall einer unvermeidbaren Sperrung der Steinernen Brücke ist ein Notfallplan zu entwickeln, der u.a. den zeitnahen Einsatz einer Behelfsbrücke vom Gries zum Unteren Wöhrd vorsieht.

 

2.       Die Berichte zu den außerordentlichen Bürgerversammlungen vom 26.04.2005 sowie 23.03.2006 von Stadtamhof werden zur Kenntnis genommen.

 

          Hinsichtlich der Anträge wird beschlossen, die Instandsetzung der Steinernen Brücke vorbehaltlich der Finanzierbarkeit zügig in die Wege zu leiten. Vor Beginn muss für den Linienbusverkehr eine geeignete Alternative zur Donauquerung zur Verfügung zu stehen. Die Machbarkeit einer Ersatzkonstruktion für Fußgänger und Radfahrer während der Sanierungszeit der Steinernen Brücke ist prüfen.

 

          Eine sofortige Sperrung der Steinernen Brücke für den Busverkehr ist derzeit nicht veranlasst.

 

          Das Verfahren zur Unterschutzstellung der Auenbereiche entlang der Donauarme soll bis auf weiteres ruhen.

 

          Betreffend den Anträge 2.1 bis 2.3 (unter Ziffer 11) aus der Bürgerversammlung vom 23.03.2006 wird auf die inhaltliche Behandlung in dieser Vorlage verwiesen.

 

3.       Die Bürgerinnen und Bürger werden über den im Ausschuss behandelten Sachstand in Kenntnis gesetzt. Hierzu werden diese Vorlage einschließlich Anlagen sowie die Vorlagen zu den das Thema betreffenden Bürgerversammlungen zur Auslage vervielfältigt und der städtische Internetauftritt aktualisiert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Getrennte Abstimmung:

 

Ziffer 1)                 1. Absatz: Einstimmig

                               2. Absatz: Einstimmig

                               3. Absatz: Gegen 2 Stimmen beschlossen

                               4. Absatz: Gegen 4 Stimmen beschlossen

 

Ziffer 2)                 1. Absatz: Einstimmig

                               2. Absatz: Gegen 2 Stimmen beschlossen

                               3. Absatz: Einstimmig

                               4. Absatz: Gegen 3 Stimmen beschlossen

                               5. Absatz: Einstimmig

 

Ziffer 3)                 Einstimmig.