Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: I. Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung: 1. Die
Entwurfs-/Genehmigungsplanung (Stand 24. November 2006) für die Ostumgehung
(GVS) zwischen der Walhalla Allee und der Bundesstraße 16 wird beschlossen. 2. Die
Entwurfs-/Genehmigungsplanung ist fertigzustellen und anschließend ist bei der
Regierung der Oberpfalz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
gemäß Art. 36 BayStrWG für den Neubau der Ostumgehung (GVS) zwischen
Walhalla-Allee und B 16 zu beantragen . II.
Antrag der CSU-Fraktion vom 1.12.2006: Bei der
Gestaltung der Lärmschutzwände entlang der Bahnlinie Regenburg-Weiden im Zuge
des Neubaus der Ostumgehung soll sowohl eine umfassende Eingrünung als auch
eine maximale Transparenz der Lärmschutzwand in Form großzügiger
Transparenzflächen beachtet werden. Die Verwaltung wird daher aufgefordert,
nach den Prämissen „Eingrünung“ und „Transparenz“ Vorschläge und
Kostenberechnungen für die zu errichtenden Lärmschutzwände zu machen. Sollte
sich nach Prüfung durch die Verwaltung eine Lösung aus transparentem Material
als zu teuer herausstellen, soll die entstehende Lärmschutzwand zumindest durch
durchsichtige Elemente aufgelockert werden, wie dies beispielsweise bei den
Lärmschutzmaßnahmen in Burgweinting entlang der Bahnlinie
Regensburg-Passau/München geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
I. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit Mehrheit (gegen 5 Stimmen) beschlossen.
II. Der Antrag der CSU-Fraktion vom 1.12.2006 wird einstimmig beschlossen.
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