Beschluss: Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Der 3. Bauabschnitt der
Lärmschutzanlage südlich der BAB A 3 zwischen der Unterführung der Landshuter Straße und der Bahnunterführung ist
auf Grundlage des vorliegenden
Berichtes und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel zu errichten. 2. Für die Planung, Baudurchführung und
Unterhaltung der Lärmschutzanlage sowie die Regelung
der Eigentumsverhältnisse ist zwischen der Stadt und dem Bund die im Entwurf beiliegende Vereinbarung
abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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