Beschluss: Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die
Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages den
beantragten Vorbescheid mit den notwendigen Nebenbestimmungen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig.
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