Beschluss: Der
Stadtrat beschließt: -
Die
Schaffung einer Umweltzone gem. beiliegenden Lageplan für die Regensburger
Altstadt soll bei der Regierung der Oberpfalz zur Aufnahme in den
Luftreinhalteplan beantragt werden; -
die
Umweltzone soll zunächst für die Dauer von 3 Jahren, beginnend ab 01.10.2007
eingeführt werden und zwar in der Gestalt, dass Fahrzeuge der Schadstoffklasse
1 die entsprechende Zone nicht befahren dürfen. Die Einführung der Umweltzone
steht zudem unter der Bedingung, dass zuvor die Bundesregierung Fahrzeuge mit
geregeltem Katalysator aus dem Kreis der Schadstoffklasse 1 herausnimmt. -
Die
Umweltzone soll vorbehaltlich der genannten Bedingung bis zum 1.10.2010
befristet sein; sie muss durch ein wissenschaftliches Begleitprogramm während
der ersten 2 Jahre ihrer Gültigkeit auf ihre Wirksamkeit untersucht werden.
Spätestens im März 2010 ist dem Stadtrat über das Ergebnis des
wissenschaftlichen Begleitprogrammes zu berichten, damit dieser über die
weitere Aufrechterhaltung einer oder mehrerer Umweltzonen und deren
inhaltlicher Ausgestaltung erneut entscheiden kann. -
Ausnahmen
vom Verbot des Einfahrens in die Umweltzone sollen gem. dem
Verwaltungsvorschlag in begründeten Einzelfällen, für den ÖPNV (Linienbusse,
Taxen) sowie für Veranstaltungen mit Oldtimerfahrzeugen erteilt werden. -
Sollte
bis zum 01.10.2007 eine gesetzliche Änderung der Plakettenverordnung nebst den
dazugehörigen Emmissionsschlüsselnummern nicht erfolgt sein, so erledigt sich
dieser Beschluss zunächst; dem Stadtrat ist jedoch unverzüglich nach einer
evtl. Änderung der Gesetzeslage zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu
berichten, damit dieser über die Einführung einer Umweltzone gem. den dann
geltenden gesetzlichen Bestimmungen erneut beschließen kann.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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