Auszug - Feinstaubbelastung/Errichtung einer Umweltzone  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/07/2166/031 Feinstaubbelastung/Errichtung einer Umweltzone
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

-                     Die Schaffung einer Umweltzone gem. beiliegenden Lageplan für die Regensburger Altstadt soll bei der Regierung der Oberpfalz zur Aufnahme in den Luftreinhalteplan beantragt werden;

-                     die Umweltzone soll zunächst für die Dauer von 3 Jahren, beginnend ab 01.10.2007 eingeführt werden und zwar in der Gestalt, dass Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1 die entsprechende Zone nicht befahren dürfen. Die Einführung der Umweltzone steht zudem unter der Bedingung, dass zuvor die Bundesregierung Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator aus dem Kreis der Schadstoffklasse 1 herausnimmt.

-                     Die Umweltzone soll vorbehaltlich der genannten Bedingung bis zum 1.10.2010 befristet sein; sie muss durch ein wissenschaftliches Begleitprogramm während der ersten 2 Jahre ihrer Gültigkeit auf ihre Wirksamkeit untersucht werden. Spätestens im März 2010 ist dem Stadtrat über das Ergebnis des wissenschaftlichen Begleitprogrammes zu berichten, damit dieser über die weitere Aufrechterhaltung einer oder mehrerer Umweltzonen und deren inhaltlicher Ausgestaltung erneut entscheiden kann.

-                     Ausnahmen vom Verbot des Einfahrens in die Umweltzone sollen gem. dem Verwaltungsvorschlag in begründeten Einzelfällen, für den ÖPNV (Linienbusse, Taxen) sowie für Veranstaltungen mit Oldtimerfahrzeugen erteilt werden.

-                     Sollte bis zum 01.10.2007 eine gesetzliche Änderung der Plakettenverordnung nebst den dazugehörigen Emmissionsschlüsselnummern nicht erfolgt sein, so erledigt sich dieser Beschluss zunächst; dem Stadtrat ist jedoch unverzüglich nach einer evtl. Änderung der Gesetzeslage zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu berichten, damit dieser über die Einführung einer Umweltzone gem. den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen erneut beschließen kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: