Beschluss: Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Jahresrechnung
2003 der von der Stadt Regensburg verwalteten Evangelischen
Wohltätigkeitsstiftung wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102
Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des
Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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