Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Für eine
Probezeit von einem Jahr – beginnend mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen –
wird der Verkehr in der Hartinger Straße im Bereich der Bahnüberführung durch
die Anordnung der Zeichen 208 StVO (Gegenverkehr Vorrang gewähren) auf der
Westseite und Zeichen 308 StVO auf der Ostseite (Vorrang vor dem Gegenverkehr)
geregelt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Mit 12:1 Stimmen beschlossen.
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