Vorlage - VO/15/11039/65  

 
 
Betreff: Klärwerk Regensburg; Klärschlammentsorgung
Zweckverband thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
09.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

1. Ausgangssituation

 

Im Jahr 2013 hat das Regionalmanagement des Landkreises Schwandorf festgestellt, dass die Kläranlagenbetreiber im Landkreis zunehmend größere Probleme mit der Entsorgung des Klärschlammes haben. Momentan entsorgen diese Kläranlagenbetreiber ihren Klärschlamm noch über landwirtschaftliche Flächen bzw. in vermehrtem Umfang für landbauliche Zwecke in den neuen Bundesländern. Beides wird zunehmend problematischer und kostenintensiver. Deshalb wurde überlegt, ob nicht im Wege der kommunalen Zusammenarbeit (Gründung eines Zweckverbandes) ein neues Klärschlammentsorgungskonzept für den Landkreis Schwandorf entwickelt werden kann. Mit einer entsprechenden Machbarkeitsstudie wurde ein Ingenieurbüro beauftragt. Das daraus entwickelte Konzept sieht grundsätzlich vor, dass der Klärschlamm bei den Anlagenbetreibern auf einen Trockensubstanzgehalt (TS-Gehalt)von rund 25 % mechanisch entwässert wird. Dies erfolgt entweder auf den Kläranlagen selbst oder durch die Mitentsorgung über benachbarte Kläranlagen. Die besonders kleinen Anlagen sollen mit einer mobilen Presse, die ebenfalls der neu zu gründende Zweckverband anschaffen wird, unterstützt werden. Anschliend wird der mechanisch vorentwässerte Klärschlamm nach Schwandorf transportiert. Am Standort des Müllheizkraftwerkes soll für die weitere Verwertung eine Klärschlammtrocknungsanlage entstehen. Ursprünglich wurde in der Studie eine Anlage mit rund 10.000 13.000 t Input-Material bei einem einlinigen Trocknungsbetrieb betrachtet. Darauf basieren auch die vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Im Zuge der Diskussion hat sich jedoch herausgestellt, dass sich voraussichtlich deutlich mehr Kläranlagenbetreiber nicht nur im Landkreis Schwandorf, sondern auch in den umliegenden Landkreisen wie Amberg-Sulzbach, Neustadt a.d. Waldnaab und Tirschenreuth an dem Zweckverband beteiligen wollen. Da die Stadt Regensburg auch Mitglied bei dem  Zweckverband Müllverwertung Schwandorf ist, sollte die Stadt die Möglichkeit nutzen um dem zu gründenden  Zweckverband beizutreten um eine langfristige sichere Klärschlammverwertung zu gewährleisten. Gegenwärtig wird von dem Bau einer Anlage mit zwei Linien mit einem Input-Strom von ca. 20.000 t /a bei einem TS-Gehalt von 25 % ausgegangen. Das in Schwandorf getrocknete Material geht anschließend als Brennmaterial in das Zementwerk Burglengenfeld. Entsprechende Vorvereinbarungen mit dem Zementwerk wurden bereits getroffen. Die derzeit geplante Anlage zur Trocknung und anschließenden thermischen Verwertung des Klärschlamms kann auch noch deutlich größer geplant und gebaut werden. Durch den ganzjährigen kontinuierlichen Betrieb des Müllheizkraftwerkes kann nämlich die Trocknungsanlage sowohl stromseitig als auch thermisch auch eine größere Trocknungsanlage problemlos versorgen. Der in der Studie prognostizierte Preis für die Trocknung und thermische Verwertung des Klärschlamms liegt in einer Größenordnung von ca. 60 €/t.

 

 

 

2. Derzeitige Situation der Klärschlammverwertung im Klärwerk Regensburg

 

Im Klärwerk Regensburg müssen jährlich ca. 17.000 t Klärschlamm mit einem durchschnittlichen Feststoffgehalt von 27 % entsorgt werden. Der Klärschlamm wird zur thermischen Verwertung (Mitverbrennung in Braunkohlekraftwerken)  per LKW zu Braunkohle Kraftwerken, die in einer Entfernung von ca. 300 km bis 400 km liegen, transportiert. Der derzeitige Vertrag basiert auf dem Beschluss des Bau-und Vergabeausschuss vom 02.05.2012 und läuft Mitte 2016 aus.

Nachdem die Entsorgung kommunaler Klärschlämme in der Landwirtschaft und in der Rekultivierung aufgrund strengerer Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffparameter  der Klärschlamm- und Düngemittelverordnung immer schwieriger wird, ist bundesweit mit einer erhöhten Nachfrage nach einer thermischen Verwertung der Klärschlämme zu rechnen. Mit der politischen Vorgabe eines Eckpunktepapiers des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2015, sollen die alten Braunkohlekraftwerke bis 2020 deutlich seltener zum Einsatz kommen und werden mit einer Klimaschutzabgabe finanziell belastet. Da somit gleichzeitig auch dieser Verwertungsweg erschwert wird, ist zu erwarten, dass der derzeitige Entsorgungspreis von ca. 60 € / t wieder auf ein höheres Niveau steigen wird.

 

 

3. Alternative Entsorgungsmöglichkeiten für das Klärwerk Regensburg

 

Im Hinblick auf den derzeitigen enormen Transportaufwand (Transportkosten, Verkehrsbelastung von ca. 1300 LKW Fahrten pro Jahr, CO-2 Emissionen) vom Klärwerk bis zum Kraftwerk, erscheint ein regionales Entsorgungskonzept für die Trocknung und thermische Verwertung des Klärschlamms zukunftsweisend. Mit der Nutzung der Abwärme aus dem Müllkraftwerk Schwandorf kann die Wärmeenergie sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt werden.

Das getrocknete Produkt kann für eine thermische Verwertung in verschiedenen Entsorgungswegen eingesetzt werden. Der prognostizierte Entsorgungspreis für die Trocknung und Entsorgung des Klärschlamms durch den Zweckverbandes liegt gemäß einer Studie bei ca. 60 € / t und liegt somit auf dem derzeitigen Kostenniveau.

 

Damit für die Stadt Regensburg und für die Anschlussgemeinden (aus dem Landkreis Regensburg sowie Maxhütte-Haidhof), die abwassertechnisch an das Klärwerk angeschlossen sind, eine langfristig sichere Klärschlammentsorgung ermöglicht wird, wäre ein baldiger Beitritt der Stadt Regensburg zum „Zweckverband thermische Klärschlammverwertung Schwandorf“ eine gute Möglichkeit für eine zukunftsweisende und nachhaltige Klärschlammentsorgung

Die derzeitigen Planungen des Zweckverbandes gehen von einer jährlichen Durchsatzleistung von ca. 20.000 t entwässertem Klärschlamm aus. Nach Rücksprache mit dem Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS), der federführend die Gründung des neuen Zweckverbandes (ZMS) betreibt,rde sich die notwendige Kapazität mit dem Bedarf der Stadt Regensburg mit ca. 17.000 t /a fast verdoppeln. 

 

4. Zeitlicher Ablauf

 

r den Beitritt zu diesem Zweckverband ist zunächst eine verbindliche Anerkennung der Verbandssatzung (Entwurf vom 15.04.2015) erforderlich; dies soll mit diesem Beschluss erfolgen. Nach der konstituierenden Sitzung des Zweckverbandes - voraussichtlich im September 2015 - wird die Anlagengröße aufgrund der Mengen, die die zukünftigen Verbandsmitglieder haben, festgelegt. Soweit in der Anlage noch Kapazitäten zur Verfügung stehen, können später noch kleinere Verbandsmitglieder aufgenommen werden. Eine Aufnahme der Stadt Regensburg als Verbandsmitglied zu einem späteren Zeitpunkt ist jedoch wegen der dann limitierten Größe der Anlage nicht mehr möglich.

 

r die notwendige Entsorgung des Klärschlamms in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Trocknungsanlage, wird die Stadt Regensburg im 1 Quartal 2016 nochmals ein entsprechendes EU Vergabeverfahren durchführen. Dieser Entsorgungsvertrag kann für eine Laufzeit bis zu vier Jahren mit einer jährlichen Kündigung vereinbart werden. Mit der voraussichtlichen Betriebsbereitschaft der Trocknungsanlage im Jahre 2018 muss der Entsorgungsvertrag  rechtzeitig von der Stadt Regensburg gekündigt werden.

 

5. Haushaltsmittel

 

Die notwendigen Haushaltsmittel für die Entsorgung des Klärschlamms stehen in ausreichender Höhe im Verwaltungshaushalt (HH.St. 0.7001.6369)  zur Verfügung.

Jedes Verbandsmitglied hat zur teilweisen Deckung des Verwaltungsaufwandes des Zweckverbandes mit Entstehung des Zweckverbands eine einmalige Zahlung von 3.000 € zu leisten.

Die erstmalige Errichtung der Verbandsanlagen wird durch Aufnahme von Krediten finanziert. Eine Investitionsumlage wird dafür nicht erhoben. Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Betriebskostenumlage, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um seinen laufenden Finanzbedarf zu decken. Diese Umlage wird nach dem Verhältnis der im laufenden Jahr angelieferten Klärschlammmengen umgelegt.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg tritt dem neu zu gründenden "Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS)" als Verbandsmitglied bei.

 

  1. Sie erkennt den beigefügten Entwurf der Verbandssatzung – Stand 16.06.2015 - als für die Regelung der Rechtsverhältnisse des neu zu gründenden Zweckverbandes maßgeblich an. Der Entwurf der Verbandssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Sie überträgt dem ZTKS im Rahmen des Beitrittes alle in § 4 des Satzungsentwurfes aufgeführten Aufgaben und Befugnisse soweit ihr diese selbst zustehen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung in der vorliegenden Form vom 16.06.2015 zu unterzeichnen.“

 


Anlagen:

 

Zweckvereinbarung (Stand 15.04.2015)

„Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 150615_Verbandssatzung_thermische Klärschlammverwertung (159 KB)