Vorlage - VO/15/11061/20  

 
 
Betreff: Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2015;
Weitere freiwillige Leistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

1.              Seit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 am 20.11.2014 sind weitere Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen eingegangen, die im Einzelnen in den Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufgeführt sind.

 

              Die weiteren freiwilligen Leistungen wirken sich im Verwaltungshaushalt mit Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 71.869,88 EUR und im Vermögenshaushalt Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 375.000,-- EUR aus.

              Die Änderungen sind in den Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2015 bereits eingearbeitet.

              Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze auf volle 50,-- EUR ergeben.

 

2.              Die mit dem Stammhaushalt 2015 beschlossenen freiwilligen Leistungen werden dem Stadtrat in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Freigabe vorgelegt.

 

              Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.

 

             


Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.               Die in den beiliegenden Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1 und 2) aufgeführten Zuschüsse werden gewährt.

 

              Die Anlagen 1 und 2 sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

 

              Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.

 

2.              Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.

 

 

 


 

Anlagen:

 

1 Sammelliste Verwaltungshaushalt (Anlage 1)

1 Sammelliste Vermögenshaushalt (Anlage 2)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FLNachtrag2015Verwaltungshaushalt (15 KB)    
Anlage 2 2 FLNachtrag2015Vermögenshaushalt (12 KB)