Vorlage - VO/15/11106/43  

 
 
Betreff: Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Kooperation des Medienzentrums der Stadt Regensburg mit dem Medienzentrum Regensburg Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Weiterbildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
09.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Vorberatung
30.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit am 11.11.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Regensburg vorzubereiten. um das Medien- und Schulungsangebot für Bildungseinrichtungen und andere öffentliche Institutionen in Stadt und Landkreis zu verbessern.

 

 

1. Ausgangssituation

 

Das “Medienzentrum der Stadt Regensburg“ (früher: Stadtbildstelle) bietet Unterrichtsmedien und sonstige AV-Materialien mit den notwendigen Vorführ-Rechten („Lizenz zur öffentlichen, nichtgewerblichen Vorführung“). Genutzt werden kann das Angebot bisher von Schulen Kindertagesstätten, Vereinen und anderen Institutionen aus der Stadt Regensburg.

Vertreter dieser Einrichtungen können DVDs und Video-Filme, CDs, Medienpakete und Bilderbuchkinos ausleihen. Außerdem kann technische Ausrüstung wie Beamer oder Leinwände entliehen werden.

 

Eine wesentliche Aufgabe des Medienzentrums ist außerdem, Multiplikatoren (Lehrkräfte, ErzieherInnen) beim Erwerb von Medienkompetenz zu unterstützen. Dies geschieht durch Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen etwa über den Einsatz von Online-Medien oder die Nutzung neuer Soft- und Hardware.

 

Weiterhin werden Medienprojekte organisiert, z.B. die jährlich stattfindenden „Regensburger Schulfilmwochen“.

 

Das Medienzentrum der Stadt Regensburg ist organisatorisch an die Stadtteilbücherei Süd angegliedert und verfügt daher über ausgedehnte und nutzerfreundliche Öffnungszeiten. 

 

Entsprechende Aufgaben für den Landkreis übernimmt das „Medienzentrum Regensburger Land“.

 

 

2. Kooperations- und Entwicklungsmöglichkeiten

 

Die skizzierten Aufgaben können in weiten Teilen für Einrichtungen aus der Stadt und dem Landkreis Regensburg gemeinsam erfüllt werden. Durch die Kooperation entstehen Vorteile für beide Seiten:

 

Handlungsfelder r eine Kooperation:

 

  1. Absprachen bei der Beschaffung von Online-Lizenzen: Seit etwa 2 Jahren werden die relevanten Medien überwiegend als Online-Lizenzen beschafft. Diese können von den Nutzern bequem auf den eigenen PC geladen und dann in der Einrichtung (Schule, Kita) verwendet werden. Die Verwendung ist gleichzeitig von mehreren Nutzern möglich. Vor diesem Hintergrund sollten die Lizenzen nicht für Stadt und Landkreis doppelt beschafft werden; vielmehr sollten die Lizenzen nur jeweils einmal mit Zugriffsrechten für beide Medienzentren beschafft werden. Durch eine koordinierte Medien-Beschaffung können die erworbenen Lizenzen intensiver genutzt werden. Gleichzeitig kann ohne Steigerung der eingesetzten Mittel ein breiteres, möglichst vielfältiges Medienangebot aufgebaut werden.

Aus lizenzrechtlichen Gründen ist der gemeinsame Erwerb von Lizenzen nur auf Grundlage einer formalen Kooperationsvereinbarung der beiden Medienzentren möglich.

 

  1. Öffnung der Nutzungr Institutionen aus der jeweils anderen Gebietskörperschaft: Bisher können Lehrkräfte bzw. Erzieher aus Institutionen in der Stadt Regensburg nur das Medienzentrum der Stadt Regensburg nutzen. Analoges gilt für den Landkreis.

Im Rahmen einer Kooperation könnten die Interessenten problemlos die digitalen und „analogen“ Medienbestände beider Einrichtungen nutzen, erweitert sich das inhaltliche Angebot.

 

  1. Ein gemeinsamer Online-Medienkatalog soll eingerichtet werden. Dadurch kann übersichtlich und einfach der Medienbestand beider Einrichtungen recherchiert werden.

Analog zu Punkt b. gilt, dass auch diese Maßnahme nur auf Grundlage einer formalen Kooperationsvereinbarung der beiden Medienzentren möglich ist.

 

  1. Schulungs- und Fortbildungsangebotennen für Multiplikatoren aus Stadt und Landkreis Regensburg gemeinsam angeboten werden. Hierdurch kann das Spektrum der Veranstaltungen für die Multiplikatoren erweitert werden.

 

  1. Medienprojekte und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Newsletter, Info-Materialien, Schulfilmwochen können von beiden Medienzentren gemeinsam erarbeitet werden. Gleichzeitig wird durch das Versenden z.B. eines gemeinsamen Newsletters ein wesentlich größerer Interessentenkreis erreicht.

 

Um die skizzierten Maßnahmen umzusetzen und Synergien zu erzielen, ist der Abschluss einer formalen Kooperationsvereinbarung der beiden Medienzentren notwendig, da derzeit die Lizenzen für die AV-Medien nur für jeweils der beiden Gebietskörperschaften bzw. eines der beiden Medienzentren erworben wurden. Eine Nachlizenzierung ist nur auf Grundlage einer formalen Kooperationsvereinbarung möglich.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg schließt mit dem Landkreis Regensburg eine Zweckvereinbarung über die Kooperation der Medienzentren von Stadt und Landkreis Regensburg.

 

 

 

 


 

Anlagen:

Zweckvereinbarung über die Kooperation der Medienzentren von Stadt und Landkreis Regensburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweckvereinbarung über Kooperation Medenzentren_ final_2015-06-23 (116 KB)