Sachverhalt:
Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit am 11.11.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Regensburg vorzubereiten. um das Medien- und Schulungsangebot für Bildungseinrichtungen und andere öffentliche Institutionen in Stadt und Landkreis zu verbessern.
1. Ausgangssituation
Das “Medienzentrum der Stadt Regensburg“ (früher: Stadtbildstelle) bietet Unterrichtsmedien und sonstige AV-Materialien mit den notwendigen Vorführ-Rechten („Lizenz zur öffentlichen, nichtgewerblichen Vorführung“). Genutzt werden kann das Angebot bisher von Schulen Kindertagesstätten, Vereinen und anderen Institutionen aus der Stadt Regensburg. Vertreter dieser Einrichtungen können DVDs und Video-Filme, CDs, Medienpakete und Bilderbuchkinos ausleihen. Außerdem kann technische Ausrüstung wie Beamer oder Leinwände entliehen werden.
Eine wesentliche Aufgabe des Medienzentrums ist außerdem, Multiplikatoren (Lehrkräfte, ErzieherInnen) beim Erwerb von Medienkompetenz zu unterstützen. Dies geschieht durch Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen etwa über den Einsatz von Online-Medien oder die Nutzung neuer Soft- und Hardware.
Weiterhin werden Medienprojekte organisiert, z.B. die jährlich stattfindenden „Regensburger Schulfilmwochen“.
Das Medienzentrum der Stadt Regensburg ist organisatorisch an die Stadtteilbücherei Süd angegliedert und verfügt daher über ausgedehnte und nutzerfreundliche Öffnungszeiten.
Entsprechende Aufgaben für den Landkreis übernimmt das „Medienzentrum Regensburger Land“.
2. Kooperations- und Entwicklungsmöglichkeiten
Die skizzierten Aufgaben können in weiten Teilen für Einrichtungen aus der Stadt und dem Landkreis Regensburg gemeinsam erfüllt werden. Durch die Kooperation entstehen Vorteile für beide Seiten:
Handlungsfelder für eine Kooperation:
Aus lizenzrechtlichen Gründen ist der gemeinsame Erwerb von Lizenzen nur auf Grundlage einer formalen Kooperationsvereinbarung der beiden Medienzentren möglich.
Im Rahmen einer Kooperation könnten die Interessenten problemlos die digitalen und „analogen“ Medienbestände beider Einrichtungen nutzen, erweitert sich das inhaltliche Angebot.
Analog zu Punkt b. gilt, dass auch diese Maßnahme nur auf Grundlage einer formalen Kooperationsvereinbarung der beiden Medienzentren möglich ist.
Um die skizzierten Maßnahmen umzusetzen und Synergien zu erzielen, ist der Abschluss einer formalen Kooperationsvereinbarung der beiden Medienzentren notwendig, da derzeit die Lizenzen für die AV-Medien nur für jeweils der beiden Gebietskörperschaften bzw. eines der beiden Medienzentren erworben wurden. Eine Nachlizenzierung ist nur auf Grundlage einer formalen Kooperationsvereinbarung möglich.
Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg schließt mit dem Landkreis Regensburg eine Zweckvereinbarung über die Kooperation der Medienzentren von Stadt und Landkreis Regensburg.
Anlagen: Zweckvereinbarung über die Kooperation der Medienzentren von Stadt und Landkreis Regensburg
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