Vorlage - VO/15/11136/52  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Städtischen Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
15.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

r den Bereich der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wird gemäß § 5 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung KiTGS) vom
10. April 2005 eine Benutzungsgebühr erhoben.

 

In § 5 Absatz 4 dieser Satzung ist geregelt, dass die Gebühren in voller Höhe zu entrichten sind, „…auch wenn die Kindertageseinrichtungen nicht an allen Tagen des Monats geöffnet sind (auch bei Streik),…“.

 

Aufgrund der Tarifauseinandersetzung und des Streikes im Erziehungsdienst kam es seit
8. April 2015 vermehrt zu Schließungen der Kindertageseinrichtungen aufgrund eines Streiks.

 

Satzungsgemäß ist für die Streiktage an denen die Einrichtungen geschlossen waren, eine Elterngebühr zu entrichten. Diese Bestimmung soll nun geändert werden.

 

Es ist daher eine entsprechende Satzungsänderung erforderlich (siehe Anlage).

 

Erziehungsberechtigte sollen nun nach Beendigung des Streiks die anteiligen Elternbeiträge rückerstattet erhalten (ausgenommen Ferienbetreuungsgebühr gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1.3.3 der Satzung).

 

Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn die Kinder in einer der Notfalleinrichtungen betreut wurden.

 

nftig sollen die Gebühren bei ersatzloser Schließung der Einrichtungen von mindestens fünf Besuchstagen für die Dauer des Streiks, d.h. ab dem ersten Streiktag, rückerstattet werden. r den Streik 2015 soll die Regelung gelten, dass die Rückerstattung ab dem ersten Tag der Schließung erfolgt.

 

Der tägliche Elternbeitrag liegt je nach vereinbarter Buchungszeit

 

  • im Kindergarten zwischen 3,95 Euro und 7,95 Euro
  • im Kinderhort zwischen 5,95 Euro und 6,05 Euro
  • und in der Krabbelstube zwischen 12,00 Euro und 27,00 Euro.

 

Nach einer sehr groben Schätzung der Stadtkämmerei, da die Anzahl der betroffenen Kinder und die entsprechende Buchungszeitkategorie derzeit noch nicht bekannt ist, liegt der Rückerstattungsbetrag pro Streiktag bei circa 7 400,00 Euro.

 

Dies Kosten sollen durch die eingesparten Gehaltskosten des pädagogischen Personals gedeckt werden.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt rückwirkend ab 1. April 2015 eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung – KiTGS) laut beigefügtem Entwurf vom 18. Juni 2015, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.


 

Anlage:

 

1x Satzungstext

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4. Änderung zur Gebührensatzung_18.06.15 (186 KB)