Sachverhalt:
Für den Bereich der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wird gemäß § 5 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung – KiTGS) vom
In § 5 Absatz 4 dieser Satzung ist geregelt, dass die Gebühren in voller Höhe zu entrichten sind, „…auch wenn die Kindertageseinrichtungen nicht an allen Tagen des Monats geöffnet sind (auch bei Streik),…“.
Aufgrund der Tarifauseinandersetzung und des Streikes im Erziehungsdienst kam es seit
Satzungsgemäß ist für die Streiktage an denen die Einrichtungen geschlossen waren, eine Elterngebühr zu entrichten. Diese Bestimmung soll nun geändert werden.
Es ist daher eine entsprechende Satzungsänderung erforderlich (siehe Anlage).
Erziehungsberechtigte sollen nun nach Beendigung des Streiks die anteiligen Elternbeiträge rückerstattet erhalten (ausgenommen Ferienbetreuungsgebühr gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1.3.3 der Satzung).
Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn die Kinder in einer der Notfalleinrichtungen betreut wurden.
Künftig sollen die Gebühren bei ersatzloser Schließung der Einrichtungen von mindestens fünf Besuchstagen für die Dauer des Streiks, d.h. ab dem ersten Streiktag, rückerstattet werden. Für den Streik 2015 soll die Regelung gelten, dass die Rückerstattung ab dem ersten Tag der Schließung erfolgt.
Der tägliche Elternbeitrag liegt je nach vereinbarter Buchungszeit
Nach einer sehr groben Schätzung der Stadtkämmerei, da die Anzahl der betroffenen Kinder und die entsprechende Buchungszeitkategorie derzeit noch nicht bekannt ist, liegt der Rückerstattungsbetrag pro Streiktag bei circa 7 400,00 Euro.
Dies Kosten sollen durch die eingesparten Gehaltskosten des pädagogischen Personals gedeckt werden. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt rückwirkend ab 1. April 2015 eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung – KiTGS) laut beigefügtem Entwurf vom 18. Juni 2015, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Anlage:
1x Satzungstext
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