Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtrates am 21. Mai 2015 wurde beschlossen, die Kreuzschule als Grundschule aufzugeben und auf dem Grundstück des ehemaligen Jahnstadions eine neue fünfzügige Grundschule zu planen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Grundlagen für den Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Ganztagszug, Sporthalle, Außenanlagen sowie Freisportflächen mit den jeweiligen Betriebsräumen zu ermitteln und anschließend die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Die Grundschule West soll zum Schuljahr 2019/2020 in Betrieb gehen.
Für den Bereich der Kreuzschule gibt es folgende Kinderhorte:
Gesamt 100 Plätze
Durch den geplanten Neubau der Grundschule West werden diese Horte in ihrem Bestand nicht tangiert.
Aufgrund der erfolgten Bedarfsermittlungen ist auf dem Gelände des ehemaligen Jahnstadions neben der Grundschule ein dreigruppiger Kinderhort für 75 Kinder der ersten bis vierten Grundschulklassen zu planen.
Aufgrund des Raumprogramms für Kinderhorte ergibt sich eine förderfähige Nutzfläche von 397 Quadratmeter; hinzu kommen Flächen für Sanitärräume, Flure, Garderoben usw..
Für einen dreigruppigen Hort ist eine Außenspielfläche von mindestens 750 Quadratmetern (mindestens 10 Quadratmeter pro Kind) bereitzuhalten.
Der Hort soll zeitgleich mit der Schule geplant werden (Architekturwettbewerb) und mit Inbetriebnahme der Schule fertiggestellt sein.
Die Kosten für die Errichtung des Hortes werden sich nach einer groben Schätzung auf circa
Die Maßnahme ist im derzeit gültigen Investitionsprogramm nicht eingeplant.
Der Bau des Kinderhortes sollte im Entwurf des Investitionsprogramms 2015-2019 berücksichtigt werden, da die Errichtung des Hortes zeitgleich mit dem Bau der Grundschule West erfolgen soll.
Im Entwurf des Investitionsprogramms 2015-2019 sollen für das Jahr
eingestellt werden.
Eine genaue Kostenschätzung ist erst nach den erforderlichen Planungen möglich.
Nach erfolgten Planungen wird der erforderliche Maßnahmenbeschluss herbeigeführt. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für den Neubau eines dreigruppigen Kinderhortes mit Außenanlagen zu ermitteln und anschließend die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Anlagen: |
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