Vorlage - VO/15/11148/52  

 
 
Betreff: Kinderhort West
Grundsatzbeschluss zum Neubau eines dreigruppigen Kinderhortes mit Außenspielfläche
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
15.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

In der Sitzung des Stadtrates am 21. Mai 2015 wurde beschlossen, die Kreuzschule als Grundschule aufzugeben und auf dem Grundstück des ehemaligen Jahnstadions eine neue fünfzügige Grundschule zu planen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Grundlagen für den Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Ganztagszug, Sporthalle, Außenanlagen sowie Freisportflächen mit den jeweiligen Betriebsräumen zu ermitteln und anschließend die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

 

Die Grundschule West soll zum Schuljahr 2019/2020 in Betrieb gehen.

 

r den Bereich der Kreuzschule gibt es folgende Kinderhorte:

 

  • Städtischer Hort Engelburgergasse                             75 Plätze
  • Hort Nonnenplatz                                                        25 Plätze

Gesamt                                                                      100 Plätze

 

Durch den geplanten Neubau der Grundschule West werden diese Horte in ihrem Bestand nicht tangiert.

 

Aufgrund der erfolgten Bedarfsermittlungen ist auf dem Gelände des ehemaligen Jahnstadions neben der Grundschule ein dreigruppiger Kinderhort für 75 Kinder der ersten bis vierten Grundschulklassen zu planen.

 

Aufgrund des Raumprogramms für Kinderhorte ergibt sich eine förderfähige Nutzfläche von 397 Quadratmeter; hinzu kommen Flächen für Sanitärräume, Flure, Garderoben usw..

 

r einen dreigruppigen Hort ist eine Außenspielfläche von mindestens 750 Quadratmetern (mindestens 10 Quadratmeter pro Kind) bereitzuhalten.

 

Der Hort soll zeitgleich mit der Schule geplant werden (Architekturwettbewerb) und mit Inbetriebnahme der Schule fertiggestellt sein.

 

Die Kosten für die Errichtung des Hortes werden sich nach einer groben Schätzung auf circa
1 900 000,00 Euro belaufen. Hinzu kommen noch Kosten für die Möblierung in Höhe von circa 195 000,00 Euro.

 

Die Maßnahme ist im derzeit gültigen Investitionsprogramm nicht eingeplant.

 

Der Bau des Kinderhortes sollte im Entwurf des Investitionsprogramms 2015-2019 berücksichtigt werden, da die Errichtung des Hortes zeitgleich mit dem Bau der Grundschule West erfolgen soll.

 

Im Entwurf des Investitionsprogramms 2015-2019 sollen für das Jahr

 

  • 2017 Planungsmittel in Höhe von 200 000,00 Euro
  • 2018 Baukosten in Höhe von 1 000 000,00 Euro und
  • 2019 Baukosten in Höhe von 700 000,00 Euro und Kosten für die Möblierung in Höhe von 195 000,00 Euro

 

eingestellt werden.

 

Eine genaue Kostenschätzung ist erst nach den erforderlichen Planungen möglich.

 

Nach erfolgten Planungen wird der erforderliche Maßnahmenbeschluss herbeigeführt.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für den Neubau eines dreigruppigen Kinderhortes mit Außenanlagen zu ermitteln und anschließend die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.


 

Anlagen: