Vorlage - VO/15/11158/10  

 
 
Betreff: Konsequenzen aus den heutigen Erkenntnissen zur Vergangenheit des ehemaligen Oberbürgermeisters Hans Herrmann
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
09.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
23.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Bayerische Landtag beschloss in seiner Sitzung am 24.04.2013 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen allen Schulen, die nach Personen mit glichen Verstrickungen in den Nationalsozialismus benannt sind, Hinweise und Informationen über die Biografie der entsprechenden Personen, insbesondere über deren Rolle und Funktion innerhalb des nationalsozialistischen Herrschafts- und Gewaltapparats zukommen zu lassen. Im Nachgang zu diesem Beschluss bat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Regierungen um eine Vorprüfung der in den jeweiligen Regierungsbezirken für ihren Bereich geführten Schulnamen. Anschließend wurden Namensträger, bei denen eine Vermutung hinsichtlich einer glichen Verstrickung in das nationalsozialistische Diktatur-System bestand, eingehender überprüft. Die Prüfungen führten zu drei Namensgeber in Bayern, bei denen die jeweiligen Schulen und Sachaufwandsträger bei der Bewertung der zeitgeschichtlichen Sachverhalte unterstützt werden sollten.

 

Einer dieser Namensgeber war Hans Herrmann, Oberbürgermeister der Stadt Regensburg von 1952 bis 1959. Laut Schreiben des Kultusministeriums spricht gegen Hans Herrmann die Kontinuität in seiner amtlichen Tätigkeit ab 1933, darunter 1935 Beitritt in die NSDAP, ab 1936 als förderndes Mitglied in der SS. Bei der Entnazifizierung ursprünglich als belastet eingestuft, habe er schließlich die Einstufung als „Mitläufer“ erreichen können. Das zentrale, in Fällen dieser Provenienz vielfach in Anspruch genommene Argument, es sei darum gegangen, Schlimmeres zu verhindern, wird laut Kultusministerium im Blick auf eine so hohe Funktion im Kontext des NS-Regimes, hier insbesondere auch auf die Rolle bei der „Arisierung“ von jüdischem Eigentum, brüchig. Im Anschluss an die Überprüfung unterrichtete das Kultusministerium die Hans-Herrmann-Grundschule und die Hans-Herrmann-Mittelschule vom Befund und bat sie, in einen Meinungsbildungsprozess darüber einzutreten, ob nicht eine Aufgabe des jeweiligen Namensgebers angezeigt sei.

 

Die Stadt Regensburg nahm dies zum Anlass, sich im Lichte dieser Erkenntnisse mit der Person Hans Herrmann auseinanderzusetzen. Der Heimatpfleger der Stadt Regensburg, Herr Dr. Werner Chrobak und Herr Prof. Dr. Bernhard Löffler, Lehrstuhl für bayerische Landesgeschichte an der Universität Regensburg, wurden beauftragt, eine Stellungnahme zur Person Hans Herrmann zu erarbeiten. Diese wurde auch den beiden Schulen, die zwischenzeitlich in einen Findungsprozess eingetreten waren, zur Verfügung gestellt. Dr. Chrobak und Prof. Dr. Löffler kommen in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass eine konzise, d.h. knappe, und gerechte Bewertung zu Person und Wirken von Hans Herrmann nicht einfach sei. Sie weisen zunächst auf die Faktoren hin, die Hans Herrmann eine durchaus beachtenswerte Lebensleistung bescheinigen: Herrmann war beinahe vier Jahrzehnte lang ein engagierter, erfolgreicher und akribisch arbeitender Kommunalbeamter und Kommunalpolitiker. Er hat nicht nur in der NS-Zeit gearbeitet, sondern auch den Aufbau und die Entwicklung des städtischen Gemeinwesens in der Weimarer Republik und der Nachkriegsdemokratie mit getragen.

 

Allerdings beleuchten die Autoren auch eine andere, die negative Seite: Hans Herrmann war durchgehend, von Juni 1933 bis April 1945, ein Funktionsträger des NS-Regimes, im kommunalpolitischen Rahmen sogar Teil der Funktionselite. Er war der Verwaltungsfachmann und wesentlicher Träger der administrativen Prozesse. Es ist nur schwer vorstellbar, dass er in dieser Funktion nicht Einsicht in Verlaufs- und Entscheidungsprozesse besaß, die zumindest mittelbar auch den Unrechtsmaßnahmen des Regimes administrativ zugearbeitet haben. Das ist deshalb ein zentraler Punkt, weil das NS-Regime ganz wesentlich auf die Mitwirkung solcher angeblich „neutraler“ Fachleute und administrativer Profis vom Typus Herrmanns angewiesen war. Ohne sie hätte der Unrechtstaat nicht funktioniert. Zur persönlichen Kontamination Herrmanns mit dem Nationalsozialismus gehören dabei sicher auch seine institutionellen Mitgliedschaften, so 1935 der Eintritt in die NSDAP oder 1935/36 die Fördermitgliedschaft in der SS.

 

Dass Herrmann in den 1950er Jahren vielfach geehrt wurde, wirft laut den beiden Gutachtern ein Licht auf den Zeitgeist und die vergangenheitspolitische Kultur eben dieser Jahre. Die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus war in dieser Zeit vor allem durch Verdrängung und kollektives Schweigen gekennzeichnet.

 

Die Stellungnahme der beiden Autoren lässt die Schlussfolgerung zu, dass unter Zugrundelegung heutiger Maßstäbe die Ehrungen, die Hans Herrmann erwiesen wurden, nicht mehr ausgesprochen werden würden.                                                                                                                     

 

 

  1. Namensgebung für die Hans-Herrmann-Grundschule und die Hans-Herrmann-Mittelschule

 

Die Schulleitung der Hans-Herrmann-Grundschule hat dem Sachaufwandsträger Stadt Regensburg formell mitgeteilt, dass die Lehrerkonferenz und der Elternbeirat den belasteten Namen „Hans-Herrmann-Grundschule“ ablegen und die Schule nach einem Findungsprozess mehrheitlich „Grundschule der Vielfalt und Toleranz“ benennen möchte. Auch die Schulleitung der Hans-Herrmann-Mittelschule hat formell mitgeteilt, dass die Lehrerkonferenz, der Elternbeirat und die Schülermitverantwortung den belasteten Namen „Hans-Herrmann-Mittelschule“ ablegen und die Schule nach einem Findungsprozess mehrheitlich nach dem Maler und Graphiker Willi Ulfig benennen möchte.

 

Die Neubenennung der beiden Schulen gliedert sich in zwei Teile: Einmal die Ablegung des bisherigen Namens. Bei diesem Prozess ist eine formale Beteiligung des Sachaufwandsträgers nicht vorgesehen. Zum zweiten geht es um die Verleihung eines neuen Schulnamens. Gemäß Art. 29 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) kann der Schule durch den Schulträger mit Zustimmung der Schulfamilie ein eigener Name verliehen werden. Schulträger ist bei sowohl bei der Grundschule als auch bei der Mittelschule die Regierung der Oberpfalz. Zur Schulfamilie gehört auch die Schulaufwandsträgerin, also die Stadt Regensburg.

 

Grundschule:

Mit eindeutiger Mehrheit haben sich Lehrerkollegium, Elternbeirat und Klassensprecher für den Namen „Grundschule der Vielfalt und Toleranz“ entschieden, da die Vielfalt seit Jahren einen inhaltlichen Schwerpunkt des Schulentwicklungsprozesses darstellt und die Bildung von Toleranz nötig ist, um diese Vielfalt als Chance sehen und leben zu können. Folgende stichpunktartige Aufstellung soll dies nochmals in Kürze verdeutlichen:

      Zusammensetzung der Schülerschaft aus rund 20 Nationen, etwa 70 Prozent der Kinder haben Migrationshintergrund (kulturelle Vielfalt Integration seit Jahren Schwerpunkt der schulischen Arbeit)

      Weiterentwicklung des Schulprofils von Integration zu Inklusion (im Schuljahr 2014/15 Auszeichnung mit Schulprofil Inklusion)

      Vielfältiges Bildungs- und Betreuungsangebot (gebundener Ganztagszug in allen Jahrgangsstufen, intensive Lese- und Sprachförderung, u.a. in Zusammenarbeit mit miteinandR Deutsch als Zweitsprache“, einem Projekt der Universität Regensburg in Kooperation mit der Stadt Regensburg, Musikschiene in den Ganztagsklassen in Zusammenarbeit mit der städtischen Sing- und Musikschule, zwei Montessori-Lernwerkstätten, vielfältige Sportangebote)

      rderung der Sozialkompetenz u.a. in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für „Gewaltprävention an Schulen“ bei der Stadt Regensburg.

 

Die Schulleitung hat, namens der übrigen Teile der Schulfamilie, die Stadt Regensburg als Trägerin des Schulaufwands gebeten, dem Antrag auf Verleihung des Schulnamens „Grundschule der Vielfalt und Toleranz zuzustimmen.

 

Mittelschule:

Aus Sicht der Lehrerkonferenz, des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung sprechen folgende Gründe für Willi Ulfig als Namenspatron:

      Überregionale Bedeutung Willi Ulfigs als Künstler

      Werke von Willi Ulfig an der Fassade und im Innenbereich der Schule

      Willi Ulfig hat langjährig im Schulsprengel der Grund- und Mittelschule gewohnt und gearbeitet

      Willi Ulfigs Kinder sind teilweise als Schüler an die Schule gegangen

      glichkeit der Auseinandersetzung mit Leben und Werk Willi Ulfigs im Kunstunterricht

      glichkeit zur Ausbildung eines Schulprofils mit Schwerpunkt bildende Kunst

 

Die Schule hat Kontakt mit der Nachlassverwaltung des künstlerischen Nachlasses von Willi Ulfig. Der Nachlassverwalter hat der Schule mitgeteilt, dass die Kinder von Willi Ulfig die Namensgebung der Schule nach ihrem Vater sehr begrüßen würden.

Die Schulleitung hat, namens der übrigen Teile der Schulfamilie, die Stadt Regensburg als Trägerin des Schulaufwands gebeten, dem Antrag auf Verleihung des Schulnamens „Willi-Ulfig-Mittelschule“ zuzustimmen.

 

Weitere Vorgehensweise:

Stimmt die Schulfamilie insgesamt mehrheitlich der Verleihung eines neuen Schulnamens zu, hat der Träger der Schulaufwands, namens der Schulfamilie, eine Stellungnahme beim zuständigen Schulamt, hier Staatliche Schulämter in der Stadt und im Landkreis Regensburg, einzuholen. Anschließend ist vom Sachaufwandsträger ein entsprechender Antrag auf Verleihung eines Schulnamens bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen. Im Genehmigungsfalle erlässt die Regierung eine entsprechende Verordnung zur Verleihung des neuen Schulnamens. Mit der Veröffentlichung dieser Verordnung im Regierungsamtsblatt wird der neue Schulname rechtlich existent.

 

 

  1. Namenvergabe für den öffentlichen Park im Bereich Ecke Lechstraße/Isarstraße

 

Es liegt nahe, den Park nach der dort benachbarten Realschule zu benennen.

 

Ludwig Philipp Albert Schweitzer (* 14.1.1875 in Kaysersberg im Oberelsass bei Colmar, † 4.9.1965 in Llambaré, Gabun) war ein deutsch-französischer Arzt, evangelischer Theologe, Organist, Philosoph und Pazifist. Schweitzer gründete ein Krankenhaus in Lambaré im zentralafrikanischen Gabun. Er veröffentlichte theologische und philosophische Schriften, Arbeiten zur Musik, insbesondere zu Johann Sebastian Bach sowie autobiographische Schriften in zahlreichen und vielbeachteten Werken. 1953 wurde ihm der Friedensnobelpreis für das Jahr 1952 zuerkannt.

 

Der Park liegt im Bereich zwischen Albert-Schweitzer-Realschule, östlich der bisherigen Hans-Herrmann-Grundschule und Hans-Herrmann-Mittelschule und Lechstraße, Ecke Isarstraße. Er wurde Anfang der 60er Jahre auf einem teils brachliegenden, teils landwirtschaftlich genutzten Gelände geschaffen. Nach dem Teilausbau der Hans-Herrmann-Schule wurde die Grünanlage 1967 nach Osten hin erweitert. 1968 erfolgte die Bepflanzung des Parks, im Jahr darauf wurde er mit einem Kinderspielplatz und einem Bolzplatz ausgestattet. Der Park hat eine Größe von 2,5 ha und bietet vor allem Eltern mit kleinen Kindern und älteren Mitmenschen eine willkommene Stätte der Erholung und Begegnung abseits stark befahrener Straßen. Markant sind die drei Pyramiden-Eichen (Quercus robur, Fastigiata), mehrere Götterbäume (Ailanthus altissima), ein Urweltmammutbaum (Metasequoia glyptostroboides) und die relativ hohe Anzahl an Koniferen, Kiefern und Lärchen. Damals einmalig in den Regensburger Parkanlagen steht hier eine Säulen-Birke (Betula verrucosa, Fastigiata), erkennbar an ihren straff aufwärts gerichteten, unregelmäßig wellenförmig gewundenen Ästen.

 

In der Anlage zur Beschlussvorlage ist der Umgriff des Parks dargestellt, dazu gehören auch die Grünflächen vor der Albert-Schweitzer-Realschule. Nördlich der Donau liegen Parkanlagen, die auf Partnerstädte Bezug nehmen, u.a. der Aberdeen-Park und der Tempe-Park. Der Name Hans-Herrmann-Park ist nur im Volksmund gebräuchlich, eine formelle Benennung durch Beschlussfassung des Stadtrates ist nicht erfolgt. In diesem Gebiet wurde bereits eine Schule nach „Albert-Schweitzer“ benannt. Es liegt daher nahe, den bestehenden Park ebenfalls so zu benennen. Die Namensgebung dient auch dazu, eine rasche und zuverlässige Verkehrsorientierung zu gewährleisten.

 

 

  1. Verleihung der Silbernen Bürgermedaille und des Ehrenbürgerrechts an Hans Herrmann und Errichtung eines Ehrengrabs

 

Am 26. Januar 1954, anlässlich seines 65. Geburtstages, zeichnete der Stadtrat der Stadt Regensburg Hans Herrmann mit der Silbernenrgermedaille aus, am 26. Januar 1959, zu Ehren seines 70. Geburtstages, wurde ihm die Ehrenbürgerwürde der Stadt Regensburg verliehen. Die Silberne Bürgermedaille, die durch Magistratsbeschluss vom 30.4.1913 geschaffen wurde, kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich in besonderer Weise um das Wohl oder das Ansehen der Stadt verdient gemacht haben. Mit dem Ehrenbürgerrecht, derchsten Auszeichnung, die die Stadt vergibt, können Personen geehrt werden, die sich in außerordentlicher Weise um die Stadt Regensburg verdient gemacht haben.

 

Wie bereits eingangs dargestellt, hat sich Hans Herrmann unbestritten Verdienste um die Stadt erworben. Jedoch soll von den ausgezeichneten Personen auch eine Vorbildfunktion ausgehen. Diesem Anspruch wird die Person Hans Herrmann nach den nun vorliegenden Erkenntnissen nicht gerecht. Seine Funktion während des NS-Regimes über seinen Schreibtisch liefen nahezu alle städtischen Geschäfte, von der kommunalen Infrastruktur-, Wirtschafts- und Industrieförderungspolitik über die Kultusverwaltung bis hin zum Grundstücks- und Immobilienwesen -, seine Mitgliedschaften in NS-Organisationen, sein freundschaftliches Verhältnis zu Otto Schottenheim, das u.a. darin zum Ausdruck kommt, dass er sich gegen ablehnende Beschlüsse des Stadtrates 1955 als Oberbürgermeister erfolgreich bei der Regierung für eine Pensionszahlung an Schottenheim einsetzte, würden heute dazu führen, ihm trotz der vorhandenen Verdienste keine städtische Auszeichnung zu verleihen.

 

Da es sich bei derartigen Auszeichnungen um ein höchstpersönliches Recht handelt, das mit dem Tode erlischt, kann ein Widerruf nur zu Lebzeiten mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Nach dem Tod einer geehrten Person besteht die Möglichkeit, sich von dieser zu distanzieren und dies durch einen Beschluss nach außen hin kundzutun sowie die Eintragung in bestehenden Auszeichnungslisten zu streichen.

 

In der Vergangenheit wurde für Ehrenbürger sofern die Familie dem zustimmte auf Kosten der Stadt Regensburg ein Ehrengrab errichtet. Die Stadt kommt für den Unterhalt des Grabes auf. Hans Herrmann wurde in einem Ehrengrab auf dem Unteren Katholischen Friedhof beigesetzt. Die Verlängerung der Grabstelle erfolgte letztmals im August 2011, sie gilt für 10 Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollte die Grabstelle von Hans Herrmann aufgegeben werden.

 

Im Alten Rathaus befindet sich die sog. Bürgermeistergalerie, mit der die Stadt Regensburg an Persönlichkeiten erinnert, die die Geschichte der Stadt als Stadtoberhaupt nachhaltig geprägt haben. Die Galerie zeigt Porträts der seit dem Gemeindeedikt von 1818 gewählten Personen. Verzichtet wurde auf die Präsentation eines Porträts von Oberbürgermeister Dr. Otto Schottenheim, der nicht durch demokratische Wahlen für sein Amt legitimiert worden war. Hans Herrmann dagegen wurde zwei Mal von den Regensburger Bürgerinnen und Bürgern zum Oberbürgermeister gewählt, zunächst am 30.3.1952 (Wahlergebnis: 52,1 Prozent) und dann erneut am 18.3.1956 (Wahlergebnis: 62,5 Prozent). Aus diesem Grund sollte das Porträt von Hans Herrmann aus der Bürgermeistergalerie im Alten Rathaus nicht entfernt werden.

 

 

 

Anlage:

Lageplan Parkanlage


  1. Der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit empfiehlt, der Stadtrat beschließt:

1.1  Dem Vorschlag der Hans-Herrmann-Grundschule, ihr den Namen „Grundschule der Vielfalt und Toleranz“ zu verleihen, wird zugestimmt.

1.2  Dem Vorschlag der Hans-Herrmann-Mittelschule, ihr den Namen „Willi-Ulfig-Mittelschule“ zu verleihen, wird zugestimmt.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt, der Stadtrat beschließt:

Der bisher als Hans-Herrmann-Park bezeichnete öffentliche Park Ecke Lechstraße/Isarstraße erhält den Namen „Albert-Schweitzer-Park“.

 

  1. Der Stadtrat beschließt:

3.1  Der Stadtrat der Stadt Regensburg distanziert sich aufgrund der im Bericht dargestellten Sachverhalte ausdrücklich von den damaligen Entscheidungen, Oberbürgermeister Hans Herrmann die Silberne Bürgermedaille und die Ehrenbürgerwürde zu verleihen. Der Name Hans Herrmann wird aus der Liste der Träger der Silbernen Bürgermedaille und aus der Liste der Ehrenbürger entfernt.

3.2  Das Ehrengrab von Oberbürgermeister Hans Herrmann am Unteren Katholischen Friedhof wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgelöst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
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