Sachverhalt:
Auf den beiliegenden Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015 wird verwiesen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat stellt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 entsprechend den Beschlussvorlagen fest.
2. Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2015. Der beigefügte Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015.
Anlagen:
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