Sachverhalt:
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 06.05.2015 dem Stadtrat empfohlen, über die Entlastung zu beschließen.
Gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses beschlossen werden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung des Jahresabschlusses der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Geschäftsjahr 2013 wird die Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO beschlossen.
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