Vorlage - VO/15/11216/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz am Aubach
Gewässerausbau Burgweinting (Ortskern)
BA 1 (DB-Durchlass bis Kirchwegbrücke)
Antrag auf vorzeitigen Beginn - Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
23.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

  1. Beschlusslage

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung , Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 14.05.2009 wurde die Verwaltung beauftragt, nach Errichtung der beiden Hochwasserrückhaltebecken in Burgweinting und Leoprechting sowie der Aufweitung im Aubachmündungsbereich mit dem Gewässerausbau in Burgweinting (Ortskern) den letzten Baustein im Gesamtkonzept „Hochwasserschutz am Aubach“, umzusetzen.

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung , Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 31.07.2012 wurden die Planungen für den Gewässerausbau Burgweinting (Ortskern) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Die im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am 26.09.2012 und einer Ortsbegehung des Planungsausschusses mit  betroffenen Anwohnern am 10.10.2012 vorgebrachten Anregungen wurden in den Planungen berücksichtigt.

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 04.12.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Gewässerausbau Burgweinting (Ortskern) ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren bei der Unteren Wasserrechtsbehörde / Umweltamt zu beantragen.

 

  1. Hochwasserrückhaltung und Gewässerausbau am Aubach

 

Seit der Fertigstellung und Inbetriebnahme der beiden Hochwasserrückhaltebecken in Burgweinting und Leoprechting im Jahre 2010 kann der Hochwasserabfluss am Aubach bei einem hundertjährlichen Ereignis (HQ100) auf einen Abfluss von 9,2 m³/s gedrosselt und damit zurückgehalten werden. Mit dem Zwischenabfluss von 0,8 m³/s, der sich noch aus dem Ortskern von Burgweinting ergibt, fließen damit ab dem DB Durchlass 10,0 m³/s nach Osten in das Industrie- und Gewerbegebiet Burgweinting -  Ost. Dieser Abfluss entspricht der Leistungsfähigkeit des Aubaches im Industrie- und Gewerbegebiet Burgweinting seit dem Gewässerausbau im Jahre 1992. Das Industrie- und Gewerbegebiet Burgweinting ist somit seit 2010 vor einem hundertjährlichen Hochwasser sicher.

 

Leider konnte das Hochwasserrückhaltebecken Burgweinting wegen massiver Einwendungen der Anwohner nicht mit dem geplanten Rückhaltevolumen von 200.000 m³, sondern nur mit 100.000 m³ realisiert werden, sodass der Drosselabfluss für den Ortskern von Burgweinting nicht unter 9,2 m³/s gedrosselt werden kann.

Nachdem die Abflussleistung des Aubaches im alten Ortskern von Burgweinting aber nur bei 4 bis 5 m³/s liegt, ist dieser Bereich trotz des direkt oberhalb liegenden Hochwasserrückhaltebeckens damit nach wie vor sehr hochwassergefährdet.

Im Januar 2011 und im Juni 2013 wurde der Hochwasserabfluss im Rückhaltebecken Burgweinting auf Anweisung des Oberbürgermeisters auf 5 m³/s gedrosselt, um im Ortskern von Burgweinting größere Überschwemmungen zu verhindern.

 

Mit Schr. v. 13.06.2013 wurde seitens des Tiefbauamtes Antrag auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 WHG für den Gewässerausbau in Burgweinting (Ortskern) gestellt.

Die Planung sieht dabei vor, durch Gerinneaufweitungen des Aubaches und durch Anlegung zusätzlicher Flutmulden den bestehenden Abflussquerschnitt zu vergrößern und die Wasserspiegellagen im Hochwasserfall  abzusenken. Durch die Querschnittsvergrößerung wird der Abbruch von 3 vorhandenen Brücken und 2 Durchlässen erforderlich. Der Neubau von 5 Brücken mit dem erforderlichen Durchflussquerschnitt ist deshalb vorgesehen.

 

Mit Schr. v. 23.07.2013 wurde seitens des Umweltamtes das Wasserwirtschaftsamt Regensburg gebeten, die beantragten Hochwasserschutzmaßnahmen durch den allgemeinen amtlichen Sachverständigen begutachten zu lassen.

 

Das Vorhaben wurde im Amtsblatt der Stadt Regensburg v. 12.08.2013 amtlich bekannt gemacht und auf die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, hingewiesen. Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, die Stellungnahmen liegen vor. Auch die Naturschutzverbände und sonst Betroffene wurden benachrichtigt, auch hierzu liegen die Stellungnahmen vor.

 

Mit Schr. v. 07.10.2013 wurde seitens des Umwelt- und Rechtsamtes schließlich mitgeteilt, dass nach Durchführung der „allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls“ neben dem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG durchzuführen ist.

 

Leider konnte das Wasserwirtschaftsamt Regensburg im Nachgang des Junihochwassers 2013, insbesondere aufgrund der Begutachtung der vielen Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Programmes „Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden Bayerns“, die Begutachtung der eingereichten Planfeststellungsunterlagen im Jahr 2013 nicht durchführen. Aufgrund einer Frist im Dezember 2014 für die Umsetzung der dritten und letzten Stufe der EG - Hochwasserrisikomanagement - Richtlinie mit Abwicklung eines umfangreichen Planungs- und Beteiligungsprozesses mit allen überschwemmungsgefährdeten Städten und Gemeinden, u. a. auch mit der Stadt Regensburg, konnte die Begutachtung auch bis Ende  2014 nicht abgeschlossen werden. Aufgrund des fehlenden Gutachtens konnte das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren nicht zum Abschluss gebracht werden.

Nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg ist das Gutachten für die Gesamtmaßnahme zwischenzeitlich im Wesentlichen fertiggestellt und wird dem Umweltamt bis Ende Juli 2015 zugestellt.

 

  1. Dringlichkeit des Bauabschnittes 1 - Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns

 

Die Dringlichkeit für die Umsetzung des Bauabschnittes 1 (DB Durchlass bis Kirchwegbrücke) auf der Grundlage eines Antrages auf Zulassung des vorzeitigen Beginns wird wie folgt begründet:

 

Das direkt oberhalb von Burgweinting gelegene Hochwasserrückhaltebecken darf gemäß Wasserrechtsbescheid nicht unter einem Hochwasserabflusses von 10 m³/s am Aubach zur Abflussdrosselung eingesetzt werden, um den seit 2010 rechtlich gesicherten hundertjährlichen Hochwasserschutz des östlich des DB - Durchlasses gelegenen Industrie- und Gewerbegebietes Burgweinting Ost nicht zu gefährden.

Eine Drosselung des Hochwasserrückhaltebeckens bei kleineren und mittleren Hochwassern zum Schutz der Ortsmitte von Burgweinting, wie 2011 und 2013 geschehen, ist damit nicht zulässig und gefährdet den Hochwasserschutz für das Industrie- und Gewerbegebiet Burgweinting - Ost.

 

Unabhängig von der Problematik der Drosselung des Hochwasserrückhaltebeckens stellen aber auch die zahlreichen Biberdämme eine Verschärfung der Überflutungsgefahr für den Ortskern von Burgweinting dar, auch wenn durch kostenintensive Gesserunterhaltung durch den beauftragten Landschaftspflegeverband (mit einer zwei- bis dreimaligen Entfernung der Biberdämme pro Woche) versucht wird, die ständige Gefahr von Abflusshindernissen zu minimieren.

Darüber hinaus stellen die von Bibern angenagten Bäume eine große aktuelle Gefahr für die Anwohnergrundstücke dar. Erst im Juni 2015 war ein angenagter Baumstamm in Burgweinting Mitte auf ein Kinderspielgerät gestürzt, an dem kurz vorher noch Kinder spielten.

 

Im Rahmen des Gewässerausbaus ist nun geplant, zur Aufweitung des Bachgerinnes den  Baumbestand entlang der Ufer zu entfernen und alle im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes neu zu pflanzenden Bäume durch Verdrahtung vor dem Biber zu sichern (Habitatvergrämungsmaßnahmen).

Grundsätzlich kann allerdings kein absolut bibersicherer Hochwasserschutz hergestellt werden. Die Verknappung des Nahrungsangebotes, die deutliche Aufweitung des Gerinnes und der Bau der zusätzlichen Flutmulden sowie letztlich der ständige Gewässerunterhalt können den Umfang und die Auswirkungen von Biberdämmen im Siedlungsbereich zwar deutlich reduzieren, den Biber aber letztlich nicht vertreiben.

 

In Anbetracht der großen Überschwemmungsgefahr im Ortskern von Burgweinting ist das Vorhaben sehr dringlich. Die Gewässerausbau- und Hochwasserschutzmaßnahmen müssen deshalb noch in diesem Jahr begonnen werden. Jeder Tag, an dem der Hochwasserschutz für das bebaute Gebiet im Ortskern von Burgweinting früher fertiggestellt wird, minimiert die Gefahr der Überflutung von Gebäuden. Außerdem besteht die Chance, die Gesamtbaumaßnahme früher als geplant umsetzen zu können, nämlich noch vor der Schneeschmelze im Frühjahr 2017. Die Rodungsarbeiten ab Anfang Oktober 2015 sind damit auch aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls erforderlich.

 

Nachdem mit einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss im Hauptverfahren allerdings nicht vor dem beabsichtigten Beginn der Maßnahme im Oktober 2015 gerechnet werden kann, muss umgehend ein wasserrechtlicher Antrag gemäß § 17 Abs. 1 WHG auf Zulassung zum vorzeitigen Beginn beim Umweltamt gestellt werden.

 

Die Voraussetzungen für die Zulassung eines vorzeitigen Beginns sind erfüllt, wenn:

 

- mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers (Stadt Regensburg) gerechnet

  werden kann

 

- an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse

  des Antragstellers (Stadt Regensburg) besteht

 

- der Antragsteller (Stadt Regensburg) sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung

  durch das Vorhaben verursachten Schäden zu ersetzen und, falls das Vorhaben

  nicht planfestgestellt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

 

Der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde am 25.06.2015 mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg erörtert. Nach Prüfung des Sachverhaltes spricht die Mehrheit der Gründe deutlich zugunsten des Vorhabens. Mit einer Versagung ist nicht zu rechnen. Das öffentliche Interesse an der umgehenden Realisierung der Maßnahmen ist ebenfalls vorhanden, nachdem mit dem Bauabschnitt 1 bis Ende 2015 bereits ein Teil der Überflutungen im östlichen Ortskern von Burgweinting verhindert und die Gesamtbaumaßnahme früher als geplant umgesetzt werden kann. Darüber hinaus wird der Zeitraum im Hinblick auf die Bibergefahren deutlich reduziert. Die schriftlicheckbauverpflichtung der Stadt Regensburg, den früheren Zustand wiederherzustellen und alle verursachten Schäden zu ersetzen, falls das Vorhaben nicht planfestgestellt wird, ist als weitere Voraussetzung für den vorzeitigen Beginn erforderlich.

 

Um bis Ende 2015 die hydraulische Wirksamkeit des Bauabschnittes 1 umsetzen zu können, müssen die Maßnahmen Anfang Oktober begonnen werden. Zur Einhaltung dieses Zeitplanes kann kein Erörterungstermin im vorzeitigen Zulassungsverfahren, sondern erst im Hauptverfahren durchgeführt werden.

 

Im Rahmen des Hauptverfahrens wurden verschiedene Einwendungen vorgebracht. Die Einwendungen des Bund Naturschutzes waren bedeutsam und wurden am 08.06.2015 zwischen Wasserwirtschaftsamt und Umweltamt besprochen.

 

Die nördlich des bebauten Bereichs „Kirchweg, Kleinfeld und Heuweg“ und entlang der DB Strecke Regensburg/München  gelegenen  unbebauten, landwirtschaftlich genutzten und damit nicht schutzbedürftigen Überschwemmungsflächen werden in natürliche, aktivierbare Retentionsflächen und in Flächen im Hinterland, denen keine natürliche Funktion mehr als Retentionsfläche zukommt, unterschieden. Als natürliches ausgleichspflichtiges Retentionsraumvolumen wurden insgesamt 17.800 m³ entlang der DB Strecke ermittelt. Es wurde festgelegt, dass dieses Volumen im gesamten räumlichen Zusammenhang der bisherigen Überschwemmungsfläche wieder zur Verfügung gestellt werden muss.

 

Darüber hinaus wurde am 08.07.2015 zwischen dem Bund Naturschutz und der Stadt Regensburg vereinbart, dass im Rahmen der gesamten Hochwasserschutzmaßnahmen im Hinblick auf das Vorkommen des Bibers nur reine Habitatvergrämungsmaßnahmen, insbesondere durch Verknappung des Nahrungsangebotes und durch Einzelschutz der neu gepflanzten Bäume, durchgeführt werden. Der Abschuss des Bibers wird in diesem Zusammenhang nicht angeordnet.

 

  1. Kosten und weiteres Vorgehen

 

Die Planungs- und Baukosten des Bauabschnittes 1 (DB Durchlass bis zur Kirchwegbrücke) betragen 0,85 Mio € (ohne Grunderwerb). Die vsl. Planungs- und Baukosten der Gesamtmaßnahme (DB Durchlass bis zum Hochwasserrückhaltebecken Burgweinting) belaufen sich auf 4,25 Mio € (ohne Grunderwerb).

 

Die Gesamtkosten für den vorgezogenen Bauabschnitt 1 sind im Investitionsprogramm 2014 2018 bzw. im aktuellen Entwurf des IP 2015-2019 berücksichtigt. Beglich der Gesamtkosten für die Gesamtmaßnahme sowie der Gesamtkosten für den Retentionsraumausgleich wäre der Entwurf des IP 2015-2019  entsprechend anzupassen.

 

Der Zeitplan für die Umsetzung des Bauabschnittes 1 sieht folgende Schritte vor:

 

- Abgabe des Gutachtens des Wasserwirtschaftsamtes

  Regensburg zum Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns                            01.08.2015

 

- wasserrechtlicher Antrag auf Zulassung zum vorzeitigen Beginn

  (mit Rückbauverpflichtung des OB) und Zuwendungsantrag mit

  Antrag auf vorzeitige Baufreigabe                                                                                    03.08.2015

 

- wasser- und zuwendungsrechtliche Genehmigungen für die

  Anträge auf vorzeitigen Beginn / vorzeitige Baufreigabe                            Anfang Sept. 2015

 

- Vergabe der Bauleistungen im Bau- und Vergabeausschuss                            15.09.2015

 

- Beginn der Rodungsarbeiten und Baubeginn der Hochwasser-

  und Brückenbaumaßnahmen                                                                                    02.10.2015

 

- Abschluss der Hochwasser- und Brückenbaumaßnahmen              Mitte Dez. 2015

(Schaffung der hochwassertechnischen Wirksamkeit,

Voraussetzung: kein früher Wintereinbruch)

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Im Rahmen des Gewässerausbaus Burgweinting (Ortskern) wird vor Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für die Gesamtmaßnahme die Um-setzung des Bauabschnittes 1 (DB – Durchlass bis zur Kirchwegbrücke) vorgezogen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bauabschnitt 1 einen wasserrechtlichen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns zu stellen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, vor Beginn der Baumaßnahme eine Rückbauverpflichtung zu unterzeichnen, für den Fall, dass der Bauabschnitt 1 nicht planfestgestellt wird.

 

  1. Der Bauabschnitt 1 wird nach Vorliegen der wasserrechtlichen und zuwendungs-rechtlichen Genehmigungen für den vorzeitigen Beginn und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umgesetzt. Die Baumaßnahmen beginnen mit den Rodungsarbeiten auf der Grundlage des landschaftspflegerischen Begleitplanes nicht vor dem 01.10.2015 (Maßnahmenbeschluss).

 

  1. Für das wasserrechtliche Verfahren auf Zulassung des vorzeitigen Beginns wird aufgrund der besonderen Dringlichkeit kein Erörterungstermin durchgeführt. Den bisherigen Einwendungen des Bund Naturschutzes im Hauptverfahren wird entsprochen:

 

- Das ermittelte natürliche Retentionsraumvolumen in Höhe von 17.800 m³ wird im

  räumlichen Zusammenhang der bisherigen Überschwemmungsfläche zeitgleich mit

  der Umsetzung der Gesamtmaßnahme zur Verfügung gestellt

 

- Der Lebensraum des Bibers wird im Bereich des Gewässerausbaus Burgweinting

  (Ortskern) erhalten und nur mit Maßnahmen der Habitatvergrämung (Verknappung

  des Nahrungsangebotes und Schutz der neu zu pflanzenden Bäume) begegnet.

  Ein Abschießen des Bibers in diesem Zusammenhang wird nicht angeordnet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Hauptverfahren), die Gesamtmaßnahme prioritär und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.

 


Anlagen:

 

1 Übersichtslageplan Gesamtkonzept Aubach (Anlage 1)

1 Lageplan mit Darstellung des Bauabschnittes 1 (Anlage 2)

1 Verpflichtungserklärung des Oberbürgermeisters v. 30.07.2015 (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtkonzept HWS am Aubach - 16.07.2015 (1020 KB)    
Anlage 2 2 Verpflichtungserklärung v. 23.07.15 (102 KB)