Vorlage - VO/16/12629/20  

 
 
Betreff: Zuschuss an die Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) zur teilweisen Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Leistungen im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Jahres 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
08.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt:

 

 

Die Stadt Regensburg – mit Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2009 - und der Landkreis Regensburg haben als Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr gem. Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG - als Gruppe von Behörden – die Gruppe von Unternehmen, d.s. u.a. die RVV GmbH, die RVB GmbH und die GFN GmbH, ab dem 01.12.2009 mit der Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in dem Gebiet der Stadt Regensburg und des Landkreises Regensburg betraut.

 

 

In der Gruppe der Unternehmen erbringen die Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV) sowie für das Gebiet der Stadt Regensburg auch die Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) auf der Grundlage der Betrauung auch im Jahr 2016 umfangreiche öffentliche Nahverkehrsleistungen.

 

Um diese gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Leistungen erbringen zu können, bedarf die RVB GmbH im Ergebnis eines ‚Deckungsbeitrages’ durch die Stadt Regensburg.

 

 

Der Freistaat Bayern gewährt der Stadt Regensburg - als Aufgabenträger i.S.d. Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) - für Zwecke des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Wege der Festbetragsfinanzierung eine Zuweisung nach Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 sowie Art. 27 und 28 BayÖPNVG im Jahr 2016 in Höhe von 1.031.300 €.

 

Die Zuweisung ist zweckgebunden.

 

Die Mittel können im laufenden Haushaltsjahr insbesondere verwendet werden

  •      zur vollständigen oder teilweisen Übernahme von Vorhaltekosten der Verkehrsunternehmen, die in dem Gebiet des Aufgabenträgers öffentliche Nahverkehrsleistungen anbieten oder erbringen,
  •      zu Zahlungen an Verkehrsunternehmen wegen gemeinwirtschaftlicher Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr
  •      zur teilweisen Abdeckung von Investitionsaufwendungen für Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und der Optimierung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs

 

 

Diese Mittel – einschl. Eigenanteil – werden zum einen für Investitions- und Sachaufwendungen der Stadt Regensburg im Jahr 2016 zur Aufrechterhaltung und zur Verbesserung des ÖPNV’s und zum anderen als Finanzierungsbeitrag an die Gruppe von Unternehmen zur teilweisen Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Leistungen zur Durchführung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs in dem Gebiet der Stadt Regensburg des Jahres 2016 verwendet.

 

 

Aufgrund des v.g. Sachverhalts wird vorgeschlagen, an die Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) zur teilweisen Abgeltung dieser gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Leistungen im Jahr 2016 einen Zuschuss i.H.v. 550.000 € zu gewähren.

 

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 0.7920.7150 „Förderung des öffentlichen Nahverkehrs - Zuschüsse für laufende Zwecke“ i.V.m. dem Zweckbindungsring mit unechter und echter Deckungsfähigkeit „5792“ im Haushaltsplan 2016 zur Verfügung.

 

15.11.2015

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Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt/ Der Stadtrat beschließt:

 

 

Die Stadt Regensburg gewährt der Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) für das Jahr 2016 einen Zuschuss von maximal 550.000 € zur teilweisen Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Leistungen bei der Durchführung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) entsprechend der Betrauung.

 

Das Wirtschafts-, Wissenschaft- und Finanzreferat wird zur Festlegung weiterer Einzelheiten und Bedingungen ermächtigt.

 

 

Anlagen: