Vorlage - VO/16/12638/65  

 
 
Betreff: Renovierung des Hauptkanals und Erneuerung von Anschlusskanälen in der Straße Hinter der Grieb
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
14.12.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Mischwasserkanäle im Kanalsanierungsgebiet „Engelburgergasse“ wurden gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 mittels Kamerabefahrung im Jahr 2008 inspiziert und hinsichtlich des baulichen Zustandes bewertet.

Zu diesem Kanalsanierungsgebiet gehört auch der Kanal in der Straße Hinter der Grieb mit dem Baujahr 1902. Innerhalb des Kanalsanierungsgebietes ist die Sanierung dieser Kanäle für das Jahr 2017 vorgesehen, da in den vergangenen Jahren einzelne punktuelle Sofortmaßnahmen durch den Kanalunterhalt (1984, 2002, 2006, 2012, 2013) stattgefunden haben, die jetzt durch die Renovierung des Hauptkanals und die Erneuerung der restlichen Anschlusskanäle vervollständigt werden soll.

Die überwiegenden Schäden befinden sich in den Grundstücksanschlusskanälen und Straßenentwässerungsleitungen. Diese weisen Muffenversätze, Scherbenbildung, zum Teil bereits fehlende Wandungsteile, Längs- und Querrisse sowie nicht fachgerecht angeschlossene Leitungen auf.

Die erforderliche Dichtheit der Anschlusskanäle ist aufgrund des Kanalalters und der vorhandenen Schäden nicht gegeben. Die Schäden und Randbedingungen bei den Grundstücksanschlusskanälen und den Straßenentwässerungsleitungen erfordern deren Erneuerung in offener Bauweise. Um die Zugänglichkeit der Anschlusskanäle für den Kanalunterhalt - z.B. für zukünftige Dichtheitsprüfungen - zu schaffen, ist der Anschluss an Schächte erforderlich. Hierzu werden zusätzliche Schächte neu erstellt.

Der Sammelkanal ist ein Steinzeugrohrkanal DN 250 aus dem Jahr 1902 und weist Risse, Versätze und eine fehlende Scherbe als Schäden auf. Hier ist die grabenlose Renovierung mittels Close fit Verfahren durchführbar, was die Dichtheit und Standfestigkeit des Sammelkanals wiederherstellt.

 

Zeitlicher Ablauf der Maßnahme:

Die Durchführung der Kanalbaumaßnahme ist für das Jahr 2017 vorgesehen.

 

Umfang der Maßnahme:

Die Kanalsanierung Hinter der Grieb umfasst voraussichtlich folgenden Umfang:

ca. 92 m Renovierung  DN 250

ca. 4 Stck. Schächte DN 800 1200

ca. 15 Stck. Erneuerung von Grundstücksanschlusskanälen

ca. 5 Stck. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen

 

Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z.B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen.

Der Umfang der Straßenwiederherstellung wird durch den Rohrgraben, den vorhandenen Straßenoberbau sowie die technischen Regelwerke vorgegeben.

Der Straßenentwässerungsanteil der Kanalsanierung Hinter der Grieb ist nicht beitragspflichtig nach KAG, da die Straße im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (umfassendes Verfahren) Westliche Bachgasse“ liegt. 

 

Kosten der Maßnahme:

Kosten für die Renovierung des Hauptkanals, Erstellung von

Schächten und Erneuerung von Grundstücksanschlüssen    214.000,- EUR

Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen        8.000,- EUR

Gesamtkosten der Maßnahme:     222.000,- EUR

 

Haushaltsmittel:

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2016 2020 und im gültigen Investitionsprogramm 2015 2019

im UA 7009/17 auf der Haushaltsstelle 1.7009.95017 sowie aus Haushaltsresten für die Mischwasserkanäle und im UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 für die Straßenentwässerung berücksichtigt.

 


Der Ausschuss beschließt:

Die Renovierung des Hauptkanals und die Erneuerung von Anschlusskanälen in der Straße Hinter der Grieb ist nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.

 


Anlagen:

Beschlusslageplan unmaßstäblich