Sachverhalt:
I. Sachstand
Im Oktober 2014 hat der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz das Umsetzungskonzept Energienutzungsplan beschlossen. Das Energiebildungszentrum (EBZ) war eines der genannten zentralen Themen. Das EBZ wird eine Informations- und Bildungseinrichtung zu den Themen Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. In der Sitzung des Umweltausschusses am 06.10.2016 wurden das Konzept des EBZ, der Standort und die Kosten für Einrichtung und Ausstattung des EBZ dargestellt. Die Energieagentur e.V. wird die Umsetzung des Konzepts in eigener Verantwortung übernehmen und das EBZ führen. Der Ausschuss hat beschlossen, die Errichtung des Energiebildungszentrums auf der Grundlage des Berichts weiter zu betreiben.
In bisherigen Verhandlungen mit dem Landkreis war immer Grundlage, dass die Stadt das EBZ auf eigene Kosten ausstattet, der Landkreis - als weiterer Träger der Energieagentur e.V. - sich aber an der Hälfte des Defizits beteiligt. Für das Defizit des EBZ sind bisher keine Mittel im Haushalt eingestellt. Erste Vereinbarungen bezüglich Mieterbindung an das Multifunktionsgebäude zwischen der Georg-Hegenauer-Stiftung (=Bauherr) und der Energieagentur e.V. sollen Ende 2016 abgeschlossen werden. Geplant ist ein langfristiger Mietvertrag über 12 Jahre sowie eine optionale zweimalige Verlängerung von jeweils 5 Jahren.
II. Geplanter zeitlicher Ablauf Landkreis
III. Finanzieller Rahmen
Das Defizit für das EBZ wird sich jährlich voraussichtlich auf ca. 368.000 € belaufen. Die Kosten teilen sich voraussichtlich auf folgende Posten auf:
Die geplanten Einnahmen aus Eintrittsgeldern sowie Einnahmen aus Veranstaltungen und Beteiligungen der Wirtschaftspartner belaufen sich auf jährlich ca. 84.000 €. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von voraussichtlich ca. 284.000 €. Dieser soll gemäß bisheriger Abstimmungen zu gleichen Teilen durch Stadt und Landkreis Regensburg finanziert werden. Dies bedeutet eine jährliche Beteiligung seitens der Stadt Regensburg in Höhe von 142.000 €.
Die genannten Kosten und Erträge sind als Durchschnittswerte der ersten Betriebsjahre zu verstehen. Eine Plus-Minus-Abweichung von ca. 15% sollte eingeplant werden. Es ist eine Beschränkung der Laufzeit entsprechend dem o.g. Mietvertrag angedacht.
IV. Ausblick
Weitere zu treffende Regelungen (Zuständigkeiten, Instandsetzung, Kosten für Weiterentwicklung, Umgang mit den Seitens der Stadt Regensburg eingebrachten Ausstattungsgegenständen) werden den städtischen Gremien zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt bzw. wird hierüber informiert.
Die Ausschüsse empfehlen / der Stadtrat beschließt:
(nach vorläufiger Schätzung derzeit 142.000 €). Diese Beschlussfassung ist mit der Bedingung verknüpft, dass der Landkreis Regensburg ebenfalls die Hälfte der Betriebskosten trägt.
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