Vorlage - VO/16/12652/11  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinie für die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
08.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die bisherige tarifliche Regelung zur Altersteilzeit sah vor, dass ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor dem 01.01.2017 beginnen muss. Danach wäre ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis nach dem 31.12.2016 nicht mehr möglich.

 

Im Rahmen der Tarifeinigung vom 29. April 2016 haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, dass die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit um zwei Jahre verlängert wird.

 

Um die Verlängerung der Altersteilzeitmöglichkeiten auch im Bereich der Stadtverwaltung umzusetzen, ist eine entsprechende Änderung der Richtlinie für die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten der Stadt Regensburg erforderlich (vgl. Nr. 3.1 des beiliegenden Entwurfes).

 

Um diese Richtlinie auch für Beamtinnen und Beamte auf den aktuell gültigen Rechtsstand zu bringen, sind im beiliegenden Entwurf die durch das Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern vom 17. Juli 2015 ab 01. August 2015 eingetretenen gesetzlichen Änderungen berücksichtigt. So ist unter Nr. 2.2 der Ausschluss einer Altersteilzeit im Blockmodell mit einer vorgezogenen Ruhestandsversetzung auf Antrag ab Vollendung des 64. Lebensjahres (bei Schwerbehinderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres) entfallen. Stattdessen sind für die nunmehr zulässige Kombination einer Altersteilzeit mit einer vorgezogenen Ruhestandsversetzung auf Antrag Regelungen über den Ablauf bzw. die hier notwendigen Inhalte in die Richtlinie neu aufgenommen worden.

 

Zusätzlich sind im beigefügten Entwurf der Richtlinie die bei der Stadtverwaltung eingetretenen organisatorischen Änderungen berücksichtigt und redaktionelle Änderungen eingearbeitet.

 

Weitere inhaltliche Änderungen außer den oben dargestellten erfolgen durch die Neufassung der Richtlinien nicht. Insbesondere soll auch die bisherige Regelung, wonach schwerbehinderte Beschäftigte bereits ab Vollendung des 58. Lebensjahres Altersteilzeit in Anspruch nehmen können, im Rahmen der Gleichbehandlung von Beschäftigten und Beamtinnen/Beamten beibehalten werden.

 

Gemäß Artikel 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG wirkt der Personalrat bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten mit.

Unter innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten sind alle Sachverhalte zu verstehen, die bei einer Entscheidung im Einzelfall Mitbestimmungstatbestände des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 14 BayPVG darstellen würden.

Unabhängig von der Mitbestimmung des Personalrates im Einzelfall bedarf die Änderung der städtischen Richtlinien für die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses der Mitwirkung der Personalvertretung. Diese ist erfolgt.

 

Indem die Stadt Regensburg mit der vorgenannten Ergänzung für schwerbehinderte Beschäftigte weiterhin von der tariflichen Regelung abweicht, gewährt sie ihren Beschäftigten eine übertarifliche Leistung. Die Gewährung einer übertariflichen Leistung obliegt gemäß § 2 Nr. 16 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg dem Stadtrat.

 

 

Es wird empfohlen, die Richtlinie zur Alterszeit nach beiliegendem Entwurf zu beschließen


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Richtlinie zur Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten der Stadt Regensburg wird nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfs beschlossen und tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

 


Anlage:

Entwurf der Richtlinie zur Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten der Stadt Regensburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Verwaltungsanordnung 11.05 (52 KB)