Vorlage - VO/16/12673/66  

 
 
Betreff: Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Regensburg sowie für die Gemeinden Wenzenbach und Neutraubling mit einer Analyse der Wohnsituation der Haushalte in der Stadt Regensburg auf der Grundlage einer Haushaltsbefragung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
14.12.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Der für das Jahr 2014 erstellte und im Jahr 2016 mittels Preisindex fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel der Stadt Regensburg muss in der bestehenden Form und Art, entsprechend den Kriterien des § 558 d Abs. 1 BGB, auch unter Beachtung der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen dazu veröffentlichten „Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln“, für das Jahr 2018 neu erstellt werden. Die Pflicht zur Neuerstellung nach 4 Jahren ergibt sich aus § 558 d Abs. 2 BGB.

 

Wie bereits der Mietspiegel 2016 soll auch der Mietspiegel 2018 ökologischen Aspekten in geeigneter Form Rechnung tragen. Dazu sind energetische Gebäudemerkmale zu erheben.

 

Die Erhebung soll zudem Aussagen zur Wohnsituation der gesamten Bevölkerung in der Stadt Regensburg treffen. Damit dies möglich wird, muss der Fragenkomplex zum Mietspiegel um einige allgemeine Fragen zur Wohnsituation ergänzt werden. Eine Erhöhung des Stichprobenumfangs ist damit nicht verbunden. Da für die Stichprobenziehung aus der Grundgesamtheit aller mietspiegelrelevanten Mietverhältnisse kein spezieller Auswahldatensatz zur Verfügung steht, muss ohnehin eine Haushaltsbefragung (bzw. eine Haushaltsstichprobe) durchgeführt werden, um mietspiegelrelevante Objekte identifizieren zu können. Hierzu müssen alle Haushalte in der Stichprobe anhand eines Fragenkatalogs zu den aktuellen Wohn- bzw. Mietverhältnissen befragt werden. Bei mietspiegelrelevanten Haushalten interessieren neben dem Mietpreis vor allem Ausstattungsmerkmale der Wohnung, die den Mietpreis beeinflussen, bei allen anderen Haushalten sind neben den aktuellen Wohnverhältnissen, die ohnehin abgefragt werden, auch die Ausstattungsmerkmale von Interesse. Aus diesem Grund decken sich die Fragenkataloge zur Ermittlung der Wohnsituation bzw. der Grundlagendaten für den Mietspiegel weitgehend. Die Bündelung beider Fragenkataloge in nur einer Erhebung ist deshalb zweckmäßig, effektiv und wirtschaftlich, denn eine gesonderte Erhebung zur Wohnsituation der Regensburger Bevölkerung kann somit unterbleiben. Zudem werden Mehr- oder Doppelbelastungen der Bürgerinnen und Bürger vermieden, die ansonsten bei einer Durchführung zweier getrennter Haushaltsstichproben mit ähnlicher Fragestellung entstehen würden. Die Vorgehensweise wurde bei der letzten Mietspiegelerhebung erprobt und hat sich bewährt. Im Ergebnis gewinnt die Stadt so wichtige Daten und Informationen über alle Wohnungsteilmärkte, ohne die eine umfassende Einschätzung des vorhandenen Wohnungsangebots sowie der aktuellen Versorgungslage für die Gesamtbevölkerung kaum möglich ist. Nur mit zeitnah erhobenem Datenmaterial gelingt es der Stadt Regensburg, ggf. vorhandene Defizite aufzuspüren und diese gezielt zu beseitigen. Regelmäßige Befragungen ermöglichen es zudem, festzustellen, welche langfristigen Veränderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich der Bewertung ihrer jeweiligen Wohn- und Lebenssituation zu beobachten sind. Auch die Wirksamkeit von planerischen Eingriffen kann auf diese Weise gemessen werden.

 

Da in den stadtnahe gelegenen Gemeinden bezüglich der Wohnungsmarktsituation vergleichbare Problemlagen wie in der Stadt Regensburg bestehen und aufgrund der daraus resultierenden stark ansteigenden Preise für Mietwohnungen die Bedeutung eines Mietspiegels zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete zunimmt, hat die Stadt Regensburg allen benachbarten Gemeinden vorgeschlagen, gemeinsam einen Mietspiegel zu erstellen. Synergien ergeben sich insbesondere bei der Datenerhebung und auch bei den Kosten, z. B. für den online-Mietenrechner. Die Gemeinden Wenzenbach und Neutraubling haben beschlossen, sich an einer gemeinsamen Erarbeitung des Mietspiegels zu beteiligen.

 

Die Durchführung der Haushaltsbefragung und die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels sollen gemeinsam für alle drei Kommunen vergeben werden, die wissenschaftliche Analyse der Wohnsituation nur für die Stadt Regensburg. Für die Durchführung der Haushaltsbefragung, die Auswertung und Analyse der Erhebungsdaten, für die Erstellung des Mietspiegels und die wissenschaftliche Analyse der Wohnsituation nur für die Stadt Regensburg liegt eine Kostenschätzung vor. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingeplant. Die für die Erstellung der Mietspiegel Wenzenbach und Neutraubling erforderlichen Mittel müssen in den jeweiligen Gemeinden vorgehalten werden. Die Einzelheiten der Durchführung und Finanzierung werden in einer Kooperationsvereinbarung festgelegt.


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2017 beauftragt, einen geeigneten Gutachter mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels kombiniert mit einer Untersuchung der Wohnsituation der Regensburger Haushalte zu beauftragen.


Anlagen: