Sachverhalt:
- Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist am 14.11.2016 ein Antrag auf überplanmäßige Mittel sowohl für den
Verwaltungs- als auch für denVermögenshaushalt
i. H. v. jeweils 4,1 Mio €
- den gleichen Sachverhalt betreffend -
eingereicht worden, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr nach Vorberatung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen in die Zuständigkeit des Stadtrats fällt (Anlage 1).
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat entscheidet, für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck
überplanmäßige Mittel im
VerwaltungshaushaltundVermögenshaushalt
i. H. v. jeweils 4,1 Mio €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.