Sachverhalt:
1. Ausgangssituation:
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten vom 17.12.2014 und mit Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2014 wurde der Einführung eines Stadtpasses ab 01.07.2015 zugestimmt.
Es wurde eine Erprobungsphase bis zum 31.12.2016 bestimmt. In dieser Zeit sollte das dem Stadtpass zu Grunde liegende Konzept im Hinblick auf die in der Praxis gemachten Erfahrungen überprüft werden.
Als wichtigste Eckpunkte wurden festgelegt:
a) Berechtigter Personenkreis:
Die Gesamtzahl der Berechtigten wurde mit ca. 13.500 Personen ermittelt.
b)Vergünstigungen:
Die folgenden städtischen Einrichtungen bieten im Rahmen des Stadtpasses eine Ermäßigung von rund 50% des Regeltarifes an:
Die Regensburg Tourismus GmbH gewährt bei Stadtführungen einen Preis von 5 € statt 8 €.
Darüber hinaus berechtigt der Stadtpass beim Regensburger Verkehrsverbund zum Erwerb eines ermäßigten RVV-Tickets.
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Regensburg mit geringem Einkommen können in Verbindung mit dem Stadtpass Vergünstigungen beim Monats-Ticket, Zone 1, Öko-Ticket, Zone 1, Schüler und Auszubildende, Zone 1 erhalten. Die Monatstickets für Erwachsene und das Ökoticket werden um rund 50% ermäßigt, Monatstickets für Kinder ab dem 6.Lebensjahr bis zum Schuleintritt, für Schüler und Auszubildende um rund 65%.
Das Ticket für Stadtpassinhaber ist nicht übertragbar, ansonsten gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des Regensburger Verkehrsverbundes.
Mehr als 40 weitere Anbieter, überwiegend aus den Bereichen Kunst, Sport und Kultur, bieten ebenfalls unterschiedliche Ermäßigungen an (siehe Anlage).
c)Finanzierung:
Die Finanzierung des Stadtpasses erfolgt durch die Stadt Regensburg im Rahmen freiwilliger Leistungen. Für das Haushaltsjahr 2015 wurden für Ausgleichszahlungen 500.000 € und für 2016 1.000.000 € bereitgestellt. Für das Jahr 2017 sind 700.000 € im Haushalt eingeplant.
2. Umsetzung: Die Ausstellung der Stadtpässe erfolgte zentral beim Amt für Soziales.
Es wurden die notwendigen technischen Voraussetzungen (Hard- und Software) und das Zubehör (Plastikkarten, Farbbänder) beschafft. Es wurden zwei Arbeitsplätze entsprechend ausgestattet, um ggf. bei technischen Störungen den Betrieb aufrechterhalten zu können.
Im Rahmen des Haushaltsplanes 2015 wurde eine bis 30.06.2017 befristete Planstelle genehmigt. Diese Planstelle konnte ab 01.04.2015 besetzt werden.
Am 09.04.2015 wurde mit der Ausstellung der ersten Stadtpässe mit Gültigkeit ab 01.07.2015 begonnen. Um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Parteiverkehrs zu gewährleisten, wurden Stadtpässe erst nach vorheriger Terminvereinbarung ausgestellt.
Aufgrund der großen Nachfrage hat sich bereits nach kurzer Zeit herausgestellt, dass die Sachbearbeitung im Umfang von einer Vollzeitstelle nicht ausreicht, um den Parteiverkehr abzuwickeln, Termine zu vergeben, Auskünfte zu erteilen und die sonstigen verwaltungstechnischen Arbeiten (Statistik usw.) zu erledigen. Es musste laufend zusätzliches Personal (Auszubildende, aber auch Stammpersonal aus den verschiedenen Abteilungen von Amt 50) eingesetzt werden. Die Arbeitszeit einer (Teilzeit-) Mitarbeiterin wurde zur Unterstützung der Stadtpassstelle um zehn Wochenstunden erhöht.
Ab 01.03.2016 wurde eine weitere Halbtagskraft beschäftigt. Über den Nachtragshaushalt 2016 wurde diese Planstelle bis 31.12.2017 befristet genehmigt.
Die Ausstellung der Stadtpässe musste losgelöst von den üblichen Öffnungszeiten des Amtes für Soziales vorgenommen werden. Termine wurden von Montag bis Donnerstag jeweils ganztags, sowie am Freitagvormittag vergeben.
Insgesamt wurden 11.814 Stadtpässe ausgestellt. Davon befinden sich 4.291 Stadtpässe in Umlauf (Stand 30.09.2016 - s. Tabelle):
Bei der Aufschlüsselung der ausgestellten Stadtpässe nach den jeweiligen Rechtskreisen der Anspruchsberechtigten ergibt sich ein deutliches Übergewicht bei den Leistungsempfängern nach dem SGB II (7.010 Stadtpässe), gefolgt von den Bereichen Asylbewerber (1430 Stadtpässe), Wohngeld (1.387 Stadtpässe) und Grundsicherung SGB XII (1.230 Stadtpässe):
3. Inanspruchnahme von vergünstigten Angeboten: Von den städtischen Einrichtungen wurden zur Nutzung von Freizeit- und Kulturangeboten im Zeitraum vom 01.07.2015 bis 30.09.2016 folgende Rückmeldungen gegeben: Museen der Stadt Regensburg: 42 Ermäßigungen Volkshochschule:113 Ermäßigungen Stadtbücherei: 161 Ermäßigungen Theater Regensburg: ca. 65 Ermäßigungen Sing- und Musikschule: 2 Ermäßigungen Regensburger Tourismus GmbH: 1 Ermäßigung
Von den Regensburger Badebetrieben gemeldete Ermäßigungen für die dortigen Einrichtungen (Westbad, Wöhrdbad, Hallenbad, Donau-Arena): 07/2015 – 12/2015: 3.159 Ermäßigungen 01/2016 – 03/2016: 1.365 Ermäßigungen 04/2016 – 06/2016: 1.982 Ermäßigungen 07/2016 – 09/2016: 3.985 Ermäßigungen
Die Ausgleichszahlungen für diese Bereiche fallen voraussichtlich in folgender Höhe an (es liegen nur teilweise Rechnungen vor – endgültige Abrechnung für 2016 erfolgt Anfang 2017): Museen der Stadt Regensburg: 2015:62,50 Euro 2016:42,50 Euro Volkshochschule: 2015: 2.039,00 Euro 2016: 2.237,50 Euro Stadtbücherei: 2015: 535,50 Euro 2016: 527,00 Euro
Theater Regensburg: 2015: ca. 500,00 Euro 2016: ca. 800,00 Euro
Sing- und Musikschule: 2015: 76,84 Euro 2016: 31,75 Euro
RTG: 2016: 3,00 Euro
RBB: 2015: 2.830,94 Euro 2016: 6.367,60 Euro
Regensburger Verkehrsverbund: Der finanziell attraktivste Aspekt des Stadtpasses stellt die Vergünstigungsmöglichkeit beim RVV-Ticket dar. Dieses Angebot wurde dementsprechend gut in Anspruch genommen. Der Sozialtarif wurde für drei Tickets eingeführt: - Monatsticket-S - Ökoticket-S - Monatsticket Ausbildungsverkehr-S
Unter Berücksichtigung der Tarifanpassungen des RVV-Regeltarifs galten im Probezeitraum folgende Sozialticketpreise:
* vorbehaltlich des Beschlusses für eine Fortsetzung des Sozialtarifs
Seit Einführung des Sozialtarifs im Juli 2015 wurden bis Ende Juni 2016 insgesamt 23.932 Sozialtickets von Stadtpassinhabern erworben, wobei über die gesamte Probephase eine stetige Zunahme der Verkaufszahlen zu verzeichnen ist. Das Öko-Ticket-S ist dabei mit über 50% das am häufigsten genutzte Sozialticket.
Ausgleichszahlungen an RVV:
Für die Einführung und Finanzierung des Sozialtarifs wurde mit dem RVV ein Dienstleistungsauftrag auf Basis der EU-Verordnung 1370 abgeschlossen. Darin wird der Ausgleich der Verluste und Kosten, die dem RVV durch Anwendung des Sozialtarifs entstehen, geregelt. Der Dienstleistungsauftrag gilt vorläufig bis Ende Dezember 2016 und kann optional bis November 2019 fortgesetzt werden.
Als Ausgleichsparameter berücksichtigt sind:
a) Mindererlöse, die dem RVV durch den Wechsel von Bestandskunden vom RVV-Regeltarif auf den preiswerteren Sozialtarif entstehen inkl. RVV-Ausgleichsleistungen gegenüber den Bahnunternehmen (für alle Sozialtickets relevant), b) Mehrerlöse, die durch Neukunden und deren zusätzliche Einnahmen generiert werden (nur für Monatsticket-S und Ökoticket-S relevant), hiervon verbleiben allerdings 50% dem RVV als Anreizregelung; c) Minderungen von staatlichen Ausgleichszahlungen im Schülerverkehr (das Monatsticket Ausbildungsverkehr-S wird deshalb grundsätzlich zu 100% ausgeglichen), d) Mehraufwendungen für Vertrieb, Regie und Marketing, e) Aufwendungen zur Ermittlung des Nettoeffekts (u.a. Befragung)
Zur kontinuierlichen Abdeckung des Defizits wurden mit dem RVV Abschlagszahlungen in Höhe von 75% des Differenzbetrages zwischen Regeltarif und Sozialtarif vereinbart. Die Schlusszahlung wird rückwirkend auf Basis des ermittelten Nettoeffekts ausgeglichen (derzeit noch in Abstimmung).
Zur Ermittlung des Nettoeffekts wurden Kunden, die im RVV-Kundenzentrum mit einem Stadtpass ein Sozialticket erwerben, vom RVV nach Ihrer bisherigen und ihrer beabsichtigten ÖPNV-Nutzung befragt. Dabei wurden anschließend diejenigen Kunden, die erstmals ein Sozialticket erworben haben und bei denen ein plausibler Vorher-Nachher-Vergleich in der Ticketnutzung gezogen werden konnte, einer weiteren Betrachtung unterzogen: Etwa 80% dieser Kunden nutzten bereits zuvor schon den RVV nach dem Regeltarif (Bestandskunden), 18% nutzten erstmals den RVV (Neukunden). Für die Bestandskunden wurden an Hand der vorherigen Ticketnutzung die ökonomischen Effekte des Tarifwechsels ermittelt.
Die geleisteten Abschlagszahlungen betrugen im Zeitraum Anfang Juli 2015 bis Ende Juni 2016 insgesamt 340.172 Euro. Für diesen Zeitraum wurde ein Ausgleichsbedarf vom RVV in Höhe von 441.305 Euro ermittelt (die Angaben sind vorbehaltlich einer Endabstimmung).
4. Evaluation: Im Beschluss des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten vom 17.12.2014 bzw. des Stadtrates vom 18.12.2014 wurde festgelegt, die Auswertung der Probephase in Zusammenarbeit mit den Vertretern des ARMUTSFORUMS als Initiatoren des Bürgerbegehrens „PRO STADTPASS“ durchzuführen. Dieses Gespräch fand am 08.11.2016 auf Einladung von Direktorium 2 statt. Dabei zeigten sich die Beteiligten mit der Entwicklung äußerst zufrieden und befürworteten die Fortsetzung des Projektes „Stadtpass“ unter den bisherigen Voraussetzungen. 5. Fazit: Mit der Einführung des Stadtpasses und den damit verbundenen Vergünstigungen hat die Stadt Regensburg die Voraussetzungen für kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe für einen großen Personenkreis von einkommensschwachen Regensburger Bürgerinnen und Bürgern geschaffen. Es ist ein wirksames Mittel um Armut nicht zu einer Ausgrenzung der Betroffenen aus der Regensburger Gesellschaft führen zu lassen. Die Attraktivität des Stadtpasses zeigt sich auch an der bemerkenswerten Zahl der insgesamt ausgestellten, bzw. der sich in Umlauf befindenden Stadtpässe. Während in anderen Städten ca. 20% der Berechtigten einen Sozialpass in Anspruch nehmen, liegt beim Stadtpass der Stadt Regensburg die Quote bei ca. 32%. Die Resonanz der Berechtigten ist durchwegs nur positiv. Mobilität ist die Grundvoraussetzung für eine Teilhabe an Bildung, Kultur und Freizeit. Aus Sicht der Verwaltung ist ein Stadtpass daher nur in Verbindung mit einem Sozialticket des RVV zielführend.
Anlage: Liste Anbieter Stadtpass Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
a) die notwendigen Maßnahmen zur Weiterführung des Stadtpasses zu veranlassen,
b) die zum Sozialtarif getroffene Beauftragung des RVV bis November 2019 fortzusetzen.
3.Die Fortsetzung des Projektes „Stadtpass“ steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
4.Es erfolgt eine jährliche Berichterstattung an den zuständigen Ausschuss.
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