Vorlage - VO/16/12683/11  

 
 
Betreff: Änderung der Job-Ticket-Zuschussrichtlinien;
Anpassung der Richtlinien an das nach Norden erweiterte Zonensystem des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
08.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1.

Das Job- oder auch Firmenticket für Berufstätige wird vom Regensburger Verkehrsverbund (RVV) seit dem 01.07.1992 angeboten. Seit 01.01.1994 gewährt die Stadt Regensburg ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Erwerb eines Job-Tickets einen Zuschuss. Mit der Gewährung dieses Zuschusses wird das Ziel verfolgt, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine attraktive und wirtschaftlich interessante Alternative zur Nutzung des eigenen KFZ anzubieten und damit den Individualverkehr, insbesondere in der Innenstadt, zu reduzieren. Entsprechend der 9 Tarifzonen des RVV gewährt die Stadt Regensburg ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe.

 

Mit Wirkung vom 01.04.2016 hat der RVV sein System der Tarifzonen nach Norden erweitert, dass es nunmehr zehn statt bisher lediglich neun Tarifzonen gibt.

Damit die Stadt Regensburg auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ein Job-Ticket der Zone 10 nutzen (aktuell ein Fall), einen Zuschuss gewähren kann, muss die Zuschusssystematik an das neue Zonensystem angepasst werden.

 

Es wird vorgeschlagen, zu einem Job-Ticket der Tarifzone 10 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 280,00 Euro je Jahr zu gewähren.

 

Zur Umsetzung dieses Vorschlages soll die Tabelle in Nr. 4.2 der Richtlinien für die Gewährung eines Fahrkostenzuschusses bei Erwerb des Job-Tickets  (Job-Ticket-Zuschussrichtlinien) um folgende Zeile ergänzt werden:

 

Tarifzone

Zuschuss

Zuschuss an Anwärterinnen/ Anwärter und Auszubildende

Zone 10

280,00 €

560,00 €

 

 

2.

Die Gewährung eines finanziellen Zuschusses stellt keine Sozialeinrichtung im Sinne des Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BayPVG dar. Es fehlt an einem zweckgebundenen Sondervermögen, an der Institutionalisierung und damit am Einrichtungscharakter. Die Änderung des städtischen Zuschusses zum Erwerb eines Job-Tickets unterliegt nicht der Mitbestimmung der Personalvertretung. Vielmehr ist Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG einschlägig. Nach dieser Vorschrift wirkt der Personalrat bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen für die innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten mit. Auf dieser Grundlage wurde die Personalvertretung um Mitwirkung gebeten.

 

3.

Trotz der aktuell geringen finanziellen Auswirkungen (aktuell nutzt nur ein Mitarbeiter ein Job-Ticket der Zone 10) liegt die Zuständigkeit für die Beschlussfassung beim Stadtrat, da es sich um eine allgemeine Regelung zu den Bezügen handelt (§ 2 Nr. 17 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08. Mai 2014). 

 

 

 

 

II. Abdruck an die Personalvertretung

mit der Bitte um Mitwirkung gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG

 

III.Abdruck WV 10.12.2016,

eine Neuausfertigung der Job-Ticket-Zuschussrichtlinien ist zur Unterschrift für den OB vorzubereiten

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die in Nr. 4.2 enthaltene Tabelle der Richtlinien für die Gewährung eines Fahrkostenzuschusses bei Erwerb des Jobtickets (Job-Ticket-Zuschussrichtlinien) wird mit Wirkung ab 01.01.2017 um folgende Zeile ergänzt:

Tarifzone

Zuschuss

Zuschuss an Anwärterinnen/ Anwärter und Auszubildende

Zone 10

280,00 €

560,00 €