Vorlage - VO/16/12684/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2017;
Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Regensburg auf Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften der Region 11 (Landkreise Cham, Kelheim, Neumarkt, Regensburg und Stadt Regensburg) zur Erhöhung der förderfähigen Plätze für Frauen im Frauenhaus von bisher sieben Plätzen auf acht Plätze
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Regensburg (SkF) ist Träger eines der beiden Regensburger Frauenhäuser und hat bei der Stadt Regensburg als der für die Finanzierung der Regensburger Frauenhäuser federführend zuständigen Kommune einen Antrag auf Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften der Region 11 (Landkreise Cham, Kelheim, Neumarkt, Regensburg und Stadt Regensburg) zur Erhöhung der förderfähigen Plätze für Frauen im Frauenhaus von bisher sieben Plätzen auf acht Plätze eingereicht.

 

In dem direkt an das Frauenhaus angrenzenden Gebäude werden Räume frei, die für das Frauenhaus angemietet werden können. Durch die Anmietung dieses Erweiterungsbaus sollen ein weiteres Zimmer für eine Bewohnerin geschaffen und vor allem auch die untragbaren sanitären Zustände im Frauenhaus (nur ein Bad und zwei Duschen im Keller für alle Bewohnerinnen und deren Kinder) verbessert werden.

 

Nach den jetzt vorgelegten Bauplänen werden ein Bewohnerinnenzimmer (8. Platz), ein zusätzliches Bad, zwei Duschen, Toiletten, Büro, Beratungsräume mit eigenem Eingang auch für die Beratung von externen Besucherinnen, Spielzimmer für die Kinder und Lagerräume geschaffen.

 

83% der Fläche entfallen auf Gemeinschafts- und Verwaltungsräume, 17% auf Räume für die Frauen. D.h., dass 83% der Miete in die Grundkostenberechnung einfließen, da nach den „Gemeinsamen Empfehlungen zu Notwendigkeit, Bedarf und Finanzierung von Frauenhäusern in Bayern“ die Miet- und Mietnebenkosten für die Gemeinschafts- und Verwaltungsräume den Grundkosten zuzurechnen sind.

 

Die Umbaukosten finanziert der Vermieter (Bischöfliche Knabenseminarstiftung der Diözese Regensburg). Als möglicher Beginn des erweiterten Betriebes ist laut SkF frühestens der 01.04.2017 denkbar.

 

Die Regierung von Mittelfranken als die für die Bewilligung einer staatlichen Zuwendung aus dem Förderprogramm „rderung von Frauenhäusern“ zuständige Stelle hat die beantragte Aufstockung der Plätze für Frauen von sieben auf jetzt acht förderfähige Plätze bereits genehmigt (Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 13.07.2016).

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat dem Antrag unter anderem zugestimmt, weil sowohl das Frauenhaus des SkF, als auch das Frauenhaus des Frauen helfen Frauen e.V. seit Jahren weit über dem bayerischen Durchschnitt liegende Auslastungen vorweisen.

Der errechnete Grundversorgungsbedarf (19 Plätze) für den Einzugsbereich (Region 11) der beiden Frauenhäuser ist mit den vorhandenen 17 Frauenplätzen nicht gedeckt. Die Aufstockung auf 18 Frauenplätze ist aus der Sicht des Ministeriums somit erforderlich.

 

Nach der „Bedarfsermittlungsstudie zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern“ des Instituts für empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg vom 02. Februar 2016 besteht ein zusätzlicher Bedarf an Maßnahmen im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.

 

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 28.04.2016 ebenfalls festgestellt, dass nach der o.g. Studie ein zusätzlicher Bedarf an Maßnahmen im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder besteht.

Es wurde weiter beschlossen, dass der Landtag die Vorlage eines entsprechenden Konzepts durch die Bayerische Staatsregierung erwartet, mit dem im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel gemeinsam mit dem Bayerischen Städtetag und Bayerischen Landkreistag Lösungen für einen bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems aufgezeigt werden.

 

Zur Erstellung des geforderten „Gesamtkonzepts zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der die betroffenen Ressorts (Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, für Gesundheit und Pflege und der Justiz), sowie der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Städtetag ständig vertreten sind und auch die Freie Wohlfahrtspflege Bayern als Repräsentantin der Träger des Hilfesystems eingebunden wird.

Die Arbeitsgruppe hat sich am 15.06.2016 konstituiert. Die Beratungen sollen zügig fortgeführt werden. Die Fertigstellung des Endberichts wird für Ende 2017 angestrebt.

 

Bei der Beurteilung des Antrages des SkF schließt sich die Verwaltung der Einschätzung des Ministeriums an, da nach den von den Frauenhäusern bei der Stadt Regensburg vorgelegten Belegungsstatistiken der letzten Jahre ersichtlich ist, dass die beiden Regensburger Frauenhäuser zu nahezu 100% ausgelastet waren. Ein Bedarf an einem zusätzlichen Platz im Frauenhaus ist nach unserer Sicht gegeben.

 

Die Aufstockung der in den Regensburger Frauenhäusern vorhandenen Plätze auf 18 wird zur Erleichterung der Aufnahme von Frauen und deren Kindern, die von Gewalt betroffen sind, im Einzugsgebiet der Regensburger Frauenhäuser beitragen.

 

Außerdem ist damit zu rechnen, dass nach Fertigstellung des vom Landtag geforderten „Gesamtkonzepts zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ ein bedarfsgerechter Ausbau des Hilfesystems erfolgen wird.

Die Erweiterung auf 18 Frauenhausplätze trägt dazu bei, dass der errechnete Grund-versorgungsbedarf (19 Plätze) für den Einzugsbereich (Region 11) der Frauenhäuser annähernd gedeckt ist.

 

Die Zustimmung zur Aufstockung von sieben auf acht förderfähige Plätze im Frauenhaus hat zur Folge, dass die von den kommunalen Gebietskörperschaften der Region 11 getragenen Grundkosten steigen, da nach Nr. 4.1 der Frauenhausförderrichtlinie es Fördervoraus- setzung ist, dass bei acht Frauenplätzen (Förderstufe II) die Fachkraftstellen um eine 0,5 Stelle (0,25 Stelle für die Betreuung der Frauen und eine 0,25 Stelle für die Betreuung der Kinder) aufgestockt werden müssen.

 

In Förderstufe II steigt der staatliche Zuschuss von bisher 20.250 € auf 24.300 € an.

 

Außerdem erhöhen sich die Grundkosten durch die Anmietung von zusätzlichen Gemeinschafts- und Verwaltungsräumen im Erweiterungsbau.

 

Nach dem vom SkF vorgelegten Finanzierungsplan ist für 2017 mit einem Anstieg der Grundkosten um rd. 35.000 € (Personalkosten fallen erst ab Beginn des erweiterten Betriebes am 01.04.2017 an) und für 2018 um rd. 42.000 € (ganzjähriger Betrieb) zu rechnen.

Eine 5%-ige Eigenbeteiligung des Trägers, sowie der höhere Staatszuschuss wurden dabei berücksichtigt.

Diese zusätzlichen Kosten müssen nach dem ltigen Verteilerschlüssel (prozentuale Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften der Region 11 an den Kosten der Regensburger Frauenhäuser; die Stadt Regensburg übernimmt 21,05%) auf die an der Finanzierung der Regensburger Frauenhäuser beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften verteilt werden.

Die auf die Stadt Regensburg durch die Erweiterung entfallenden Mehrkosten belaufen sich im Haushaltsjahr 2017 auf ca. 7.500 €. Diese Kosten können durch die im Haushalt 2017 eingeplanten Ausgaben für die Förderung der Regensburger Frauenhäuser gedeckt werden.

 

Der Förderbeginn für die erhöhte staatliche Förderung nach Stufe II kann erst dann erfolgen, wenn die erforderlichen Abstimmungsprozesse mit den beteiligten kommunalen Gebiets- körperschaften bzw. die eigentlichen Umbaumaßnahmen durchgeführt wurden (s. Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 13.07.2016).

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag des SkF auf Genehmigung der Erhöhung der förderfähigen Plätze für Frauen im Frauenhaus von bisher sieben Plätzen auf acht Plätze zuzustimmen.

Es wird weiter vorgeschlagen, die durch die Erweiterung entstehenden Mehrkosten, die sich nach dem gültigen Verteilerschlüssel r die Stadt Regensburg errechnen, zu übernehmen.

 

Das Amt für Soziales hat die Landkreise Cham, Kelheim, Neumarkt und Regensburg bereits über den o.g. Antrag des SkF informiert und um Entscheidung gebeten, ob dem Antrag des SkF zugestimmt wird und die Landkreise bereit sind, sich an den durch die Erweiterung entstehenden Mehrkosten, die sich nach dem gültigen Verteilerschlüssel errechnen, zu beteiligen.

Bei Fertigstellung dieser Beschlussvorlage waren die Entscheidungen der Landkreise noch nicht bekannt.

 

Die Landkreise wurden weiter gebeten, dem SkF unverzüglich ihre Entscheidung mitzuteilen, ob sie den Antrag des SkF befürworten und bereit sind, sich an den dafür entstehenden Kosten zu beteiligen.

 

Der SkF wird nach Abschluss des Abstimmungsprozesses mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken einreichen.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

 

Die Stadt Regensburg stimmt dem Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Regensburg auf Genehmigung der Erhöhung der förderfähigen Plätze für Frauen im Frauenhaus von bisher sieben Plätzen auf acht Plätze zu.

 

Die Stadt Regensburg ist bereit, die durch die Erweiterung entstehenden Mehrkosten, die sich nach dem gültigen Verteilerschlüssel errechnen (prozentuale Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften der Region 11 an den Kosten der Regensburger Frauenhäuser; die Stadt Regensburg übernimmt 21,05%; Mehrkosten im Jahr 2017: ca. 7.500 €), zu übernehmen.

 


Anlagen:

 

Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 13.07.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Reg.von Mittelfranken Genehmigung 8. Platz (549 KB)