Vorlage - VO/16/12732/65  

 
 
Betreff: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von Verkehrsflächen zu Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen und Eigentümerwegen; Abstufung von Verkehrsflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
14.12.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

 

  1. Widmung von Verkehrsflächen zu Ortsstraßen

 

Die in der nachfolgenden Tabelle (Nr. 1-34) aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-23) schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen stehen im Rahmen der innerstädtischen Verkehrserschließung allen Verkehrsarten zur Benutzung offen. Die Verkehrsflächen erfüllen die Klassifizierungsmerkmale einer Ortsstraße.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind die Straßen bzw. Straßenteilflächen zu Ortsstraßen nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke oder verfügt über das dingliche Recht über das der Straße dienende Grundstück verfügen zu können. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zur Ortstraße erhalten die genannten Verkehrsflächen ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Straßen wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast r die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG.

 

 

lfdNr

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

nge/km

1

Clermont-Ferrand-Allee

(Stichstraße)

Anlage 1

Clermont-Ferrand-Allee

Flurstück mit der FlNr. 4028/6, Gem. Burgweinting

0,115

2

Dr.-Gessler-Straße

(Stichstraße 1)

Anlage 2

Dr.-Gessler-Straße

0,052 km südlich vom Anfangspunkt

0,052

3

Dr.-Gessler-Straße

(Stichstraße 2)

Anlage 3

Dr.-Gessler-Straße

0,058 km südlich vom Anfangspunkt

0,058

4

Lieblstraße

(Verlängerung)

Anlage 4

Lieblstraße

0,103 km nordwestlich vom Anfangspunkt

0,103

5

Naabstraße

Anlage 5

Holzgartenstraße

Paarstraße

0,166

6

Kirchfeldallee

(2. BA)

Anlage 6

Kirchfeldallee

(Ende 1.BA)

Jupiterstraße/Römerstraße

(Kreuzungsbereich)

0,495

7

Minervastraße

Anlage 7

Kirchfeldallee

 

Floraweg

0,310

8

Junostraße

Anlage 8

Kirchfeldallee

Victoriaweg

0,240

9

Jupiterstraße

Anlage 9

Kirchfeldallee

Ceresweg

0,253

10

Tellusweg

Anlage 10

Minervastraße

Östliche Grundstücksgrenze des Flurstücks, FlNr. 128/216, Gem. Burgweinting

0,075

11

Saturnusweg

Anlage 10

Minervastraße

Östliche Grundstücksgrenze des Flurstücks, FlNr. 128/215, Gem. Burgweinting

0,093

12

Pomonaweg

Anlage 10

Minervastraße

Östliche Grundstücksgrenze des Flurstücks, FlNr. 128/214, Gem. Burgweinting

0,112

13

Marsweg

Anlage 10

Minervastraße

Östliche Grundstücksgrenze des Flurstücks, FlNr. 128/212, Gem. Burgweinting

0,116

14

Solweg

Anlage 11

Junostraße

Minervastraße

0,140

15

Lunaweg

Anlage 11

Junostraße

Minervastraße

0,158

16

Neptunweg

Anlage 11

Junostraße

Minervastraße

0,158

17

Larenweg

Anlage 12

Jupiterstraße

Junostraße

0,177

18

Vestaweg

Anlage 12

Jupiterstraße

Junostraße

0,177

19

Volcanusweg

Anlage 12

Jupiterstraße

Junostraße

0,177

20

Victoriaweg

Anlage 13

Jupiterstraße

Minervastraße

0,328

21

Floraweg

Anlage 13

Ceresweg

Minervastraße

0,344

22

Ceresweg

Anlage 14

Jupiterstraße

Floraweg

0,062

23

Faunusweg

Anlage 14

Victoriaweg

Floraweg

0,056

24

merstraße

Anlage 15

Franz-Josef-Strauß-Allee

Kirchfeldallee

0,200

25

Wihmundweg

Anlage 16

Römerstraße

Keltenring

0,477

26

Keltenring

Anlage 17

Römerstraße

Kirchfeldallee

0,439

27

Glockenbecherweg

Anlage 18

Wihmundweg

Keltenring

0,121

28

Theodolindeweg

Anlage 18

Wihmundweg

Keltenring

0,121

29

Hallstattweg

Anlage 18

Wihmundweg

Keltenring

0,121

30

Am Brennofen

Anlage 19

Römerstraße

Wihmundweg

0,328

31

Alemannenstraße

Anlage 20

Alemannenstraße

(Ortsstraße)

Alemannenstraße bei HsNr. 35

0,065

32

St.-Koloman-Weg

Anlage 21

Neutraublinger Straße

Flurstück mit der FlNr. 7/20 und 7/15, Gem. Harting

0,175

33

Am Gutshof

Anlage 22

Neutraublinger Straße

Flurstück mit der FlNr. 7/28, Gem. Harting

0,123

34

Sazenhofener Straße

Anlage 23

Frankenstraße

Flurstück mit der FlNr. 243, Gem. Reinhausen

0,083

 

 

  1. Widmung von Verkehrsflächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen

 

Die in der nachfolgenden Tabelle (Nr. 1-4) aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 24-27) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen dienen dem öffentlichen Fußnger- und Radverkehr. Erlaubt ist darüber hinaus bei der lfdNr. 2 (Anlage 25) der Anliegerverkehr.  

 

Entsprechend ihrer tatsächlichen Bedeutung für den öffentlichen Verkehr, sind diese Flächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu widmen, um dem dort stattfindenden öffentlichen Verkehr eine gesicherte Rechtsgrundlage zu verschaffen.

 

Mit der Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg erhalten die genannten Verkehrsflächen ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Wege wieder aufgehoben werden.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Die Straßenbaulast r die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 54a Abs. 1 BayStrWG.

 

 

lfdNr

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

nge/km

1

Weg von der Franz-Josef-Strauß-Allee zur Kirchfeldallee

Anlage 24

Franz-Josef-Strauß-Allee

Kirchfeldallee

0,241

2

Schikanederstraße

Anlage 25

Schikanederstraße

(Ortsstraße)

Flurstück mit der FlNr. 3045, Gem. Regensburg

0,041

3

Alemannenstraße

Anlage 26

Alemannenstraße

(Ortsstraße)

Burgunderstraße

0,144

4

Verbindungsweg St.-Koloman-Weg zu Am Gutshof

Anlage 27

St.-Koloman-Weg

 

Am Gutshof

0,077

 

 

 

3. Widmung von Verkehrsflächen zu Eigentümerwegen

 

Die in der nachfolgenden Tabelle (Nr. 1) aufgeführte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 28) schraffiert dargestellte Straße bzw. Straßenteilfläche steht im Rahmen der städtischen Verkehrserschließung dem öffentlichen Verkehr in vollem Umfang zur Verfügung.

 

Die in der nachfolgenden Tabelle (Nr. 2) aufgeführte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 29) schraffiert dargestellte Straße bzw. Straßenteilfläche steht im Rahmen der städtischen Verkehrserschließung dem öffentlichen Verkehr in einem begrenztem Umfang zur Verfügung. Der öffentliche Verkehr beschränkt sich hier auf den Fußnger-, Anlieger-, Lieferverkehr mit Kfz bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht.  Ausgenommen hiervon sind Müll-Kfz.

 

Die Eigentümer der Straßengrundstücke haben die Widmung beantragt. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind die Straßen bzw. Straßenteilflächen zum Eigentümerweg nach Art. 53 Nr. 3 BayStrWG zu widmen.

 

Mit der Widmung zum Eigentümerweg erhalten die genannten Verkehrsflächen ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Straßen wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast für die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägen die Grundstückseigentümer gemäß Art. 55 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG.

 

 

lfdNr

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

nge/km

1

Weg auf der FlNr. 145/12

Anlage 28

Neuprüll

Grundstücke mit den FlNr. 145 und 145/17, Gem. Prüll

0,137

2

Weg mit der FlNr. 3194/7 und 3194/3, Gem. Regensburg

Anlage 29

Kumpfmühler Straße

0,036 km nordwestlich vom Anfangspunkt

0,036

 

 

4. Umstufung von Verkehrsflächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen

 

Bei den in der nachfolgenden Tabelle (Nr. 1-2) aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 30-31) schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert.

 

Die Teilfläche unter der lfdNr. 1 (Anlage 30) ist aktuell Bestandteil der zur Ortsstraße gewidmeten “Von-Seeckt-Straße”. Tatsächlich dient diese Teilfläche als Erschließungsweg für die Anwesen “Von-Seeckt-Straße 2-6” und gleichzeitig in Verlängerung als Verbindungweg zur Burgunderstraße und Alemannenstraße. Die Benutzung beschränkt sich hier auf den Fußnger- und Radverkehr.

 

Die Teilfläche unter der lfdNr. 2 (Anlage 31) ist aktuell Bestandteil der zur Ortsstraße gewidmeten “Ortenburgerstraße”. Im Zuge des Neubaus der Sazenhofener Straße wurde diese Teilfläche umgebaut und als Verbindungsweg zwischen der Sazenhofener Straße und der Ortenburgerstraße hergestellt. Die Benutzung beschränkt sich auf den Fußnger- und Radverkehr.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind diese Teilfläche abzustufen in die Straßenklasse eines beschränkt-öffentlichen Weges und mit einer Frist von 3 Monaten vorher anzukündigen (Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. Abs. 4 BayStrWG). 

 

Die Abstufung zum beschränkt-öffentlichen Weg soll zum 01.04.2017 wirksam werden.

 

 

lfdNr

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

nge/km

1

Von-Seeckt-Straße

Anlage 30

Von-Seeckt-Straße

(Ortsstraße)

0,070 km nördlich vom Anfangspunkt

0,070

2

Sazenhofener Straße

Anlage 31

Sazenhofener Straße

Ortenburgerstraße

0,018

 

 

 

 

Anlage:  31 Lagepläne

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.   Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-23) schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu

Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 

2.   Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 24-27) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zu beschränkt- öffentlichen Wegen gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 

3.   Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 28-29) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zu Eigentümerwegen gemäß Art. 53 Nr. 3 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast tragen die Grundstückseigentümer.

 

4.   Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 30-31) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zum 01.04.2017 abgestuft zum beschränkt-öffentlichen Weg gem. Art. 7 BayStrWG. Die Straßenbaulast verbleibt weiterhin bei der Stadt Regensburg.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen 1-31 (11664 KB)