Vorlage - VO/16/12735/51  

 
 
Betreff: Berufung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
06.12.2016 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg besteht aus 15 stimmberechtigten und
13 beratenden Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist nach Art 18 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestellen.

 

Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 9 AGSG gehörte für die Kath. Kirche Herr Diakon Thomas Steffl (Dompfarrei St. Ulrich) als beratendes ordentliches Mitglied dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regens­burg an. Mit Telefonat vom 24.11.2016 ließ Herr Dekan Roman Gerl aufgrund Art. 7 Abs. 2 Satz 3 mitteilen, dass als neues beratendes ordentliches Mitglied aus dem Bereich der Kath. Kirche Herr Johannes Dullinger (Pastoralreferent in der Dompfarreien­gemeinschaft St. Emmeram/St. Ulrich) benannt sei.

 

Entsprechend § 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung werden die beratenden Mitglieder des Jugend­hilfeausschusses und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadt­rats bestellt.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AGSG einer Bestellung von Herrn Johannes Dullinger als beratendes ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg sind gegeben.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Herr Johannes Dullinger wird als beratendes ordentliches Mitglied des Jugendhilfe­ausschusses der Stadt Regensburg berufen.