Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg besteht aus 15 stimmberechtigten und
Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 9 AGSG gehörte für die Kath. Kirche Herr Diakon Thomas Steffl (Dompfarrei St. Ulrich) als beratendes ordentliches Mitglied dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg an. Mit Telefonat vom 24.11.2016 ließ Herr Dekan Roman Gerl aufgrund Art. 7 Abs. 2 Satz 3 mitteilen, dass als neues beratendes ordentliches Mitglied aus dem Bereich der Kath. Kirche Herr Johannes Dullinger (Pastoralreferent in der Dompfarreiengemeinschaft St. Emmeram/St. Ulrich) benannt sei.
Entsprechend § 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung werden die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadtrats bestellt.
Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AGSG einer Bestellung von Herrn Johannes Dullinger als beratendes ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg sind gegeben.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Herr Johannes Dullinger wird als beratendes ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg berufen. |
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