Vorlage - VO/17/12955/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg
Abschnitt L - Steinweg/Pfaffenstein
Maßnahmenbeschluss mit Bau- und Unterhaltsvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
04.04.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.04.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1.Beschlusslage

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 19.10.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Abschnitt L (Steinweg/Pfaffenstein) beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) als Bauherr und Vorhabensträger die Planungen für einen Hochwasserschutz zu beantragen.

 

r diesen Abschnitt sollten die Ergebnisse des europaweit ausgelobten Wettbewerbes und der Optimierungsphase zugrunde gelegt werden. Gemäß den Empfehlungen der Beurteilungskommission wurde mit den Planungen für diesen Abschnitt das HWSTeam Regensburg aus Potsdam (ehem. Team 02) beauftragt.

 

Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung und nach Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung am 05.02.2014 wurde auf Grundlage der Beschlüsse vom 28.01.2014 (Kenntnisnahmebeschluss) des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen und 23.07.2014 (Einleitungsbeschluss) des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beim Freistaat Bayern mit Schreiben vom 21.08.2014 die Einleitung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt.

 

r das beantragte Vorhaben liegt mit Datum vom 17.11.2016 ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss des Umweltamtes der Stadt Regensburg vor.

 

2.Hochwasserschutzplanung für den Abschnitt L (Steinweg/Pfaffenstein)

Technische, landschaftsplanerische, verkehrliche und städtebaulich-gestalterische Beschreibung

 

Der Abschnitt L (Steinweg/Pfaffenstein) beginnt an der Pfaffensteiner Autobahnbrücke, führt

entlang des Nordufers des Europakanals bis zur Regenmündung und weiter entlang des

westlichen Regenufers bis zur Stadtgrenze im Norden (siehe Anlage 1).

 

Entsprechend den bestehenden Schutzhöhen kann der Abschnitt L in zwei Bereiche unterteilt werden. Am Europakanal besteht bereits ein ausreichender Hochwasserschutz. Die Planungen und vorgesehenen Maßnahmen für den Hochwasserschutz beziehen sich daher auf den Bereich zwischen der Protzenweiherbrücke und der neuen Sallerner Regenbrücke.

 

Die Ausführungsplanung und die Bauausführung erfolgen entsprechend der dem Einleitungsbeschluss zugrunde gelegten und im Planfeststellungsverfahren genehmigten Entwurfsplanung.

 

In den einzelnen Teilabschnitten wurden entsprechend der Schutzbedürftigkeit nachfolgende Maßnahmen gewählt:

 

2.1Abschnitt Autobahnbrücke Pfaffenstein bis Protzenweiher Brücke

 

In diesem Bereich ist der Hochwasserschutz bereits sichergestellt. Im Rahmen der Errichtung des Europakanals wurde der Uferbereich durch einen Deich, zum Teil mit aufgesetzter HWS-Mauer, gesichert. Die vorhandenen Lückenschlüsse im Bereich der Schleuse werden im Hochwasserfall geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

2.2Abschnitt Protzenweiherbrücke bis Frankenbrücke (siehe Anlagen 2 und 3)

 

In diesem Teilabschnitt ist eine HWS-Mauer (OK Mauer 333,80 müNN) auf einer Länge von ca. 350 m geplant, deren wasserseitige Höhe im Regelfall ca. 1,1 bis 1,3 m beträgt; in einem kurzen Teilabschnitt im Bereich der Bäckergasse 1a/b steigt die Mauerhöhe auf max. 2,55 m an. Damit wird ein ortsfester Hochwasserschutz bis zu einem HW100 (plus 0,5 m Freibord) gewährleistet. Durch die Anhebung des landseitigen Geländes ergeben sich auf der Mauerinnenseite Höhen von ca. 1,1 bis 1,4 m.

 

Die Bäckergasse wird in diesem Abschnitt erneuert bzw. erstmals endgültig hergestellt und als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Der Straßenraum wird von 4,5 m auf 6,0 m verbreitert.

 

Der Uferweg wird angehoben und befestigt. Als neuer Fuß- und Radweg wird er an die Frankenstraße angebunden und unter der Frankenbrücke in Richtung Norden fortgesetzt.

Öffnungen in der HWS-Mauer, die im HWS-Fall mit mobilen Elementen geschlossen werden, garantieren die Zugänglichkeit des Ufers und des WSA-Geländes.

 

r diesen Teilabschnitt ist eine Binnenentwässerung zur Qualmwasserfassung geplant.

Das gesammelte Qualmwasser wird zum neuen Pumpwerk, südlich vom RÜ 23 (Fkm 0+530), geführt und anschließend über ein Einleitbauwerk in den Regen abgeleitet.

 

2.3Abschnitt Frankenbrücke bis Reinhausener Brücke (siehe Anlagen 4 und 5):

 

Durch die vorhandene Bayerwaldstraße besteht in diesem Bereich bereits ein ausreichender Hochwasserschutz. Der vorhandene Uferweg wird etwas angehoben und befestigt und ist zukünftig Bestandteil einer neuen Fuß- und Radwegverbindung vom Stadtnorden in Richtung Innenstadt oder in Richtung Weichs.

 

Die vorhandene Binnenentwässerung wird teilweise erneuert und an das Qualmwasser-Pumpwerk auf dem Busparkplatz angeschlossen.

 

2.4Abschnitt Reinhausener Brücke bis Köhlerstraße (siehe Anlagen 6 und 7):

 

Mit der Bebauung des Quartiers an der Bayerwaldstraße 15-49 ist das Terrain bereits höher gelegt worden. Von der Reinhausener Brücke bis auf Höhe des Anwesens Bayerwaldstraße 31 ist somit ein Hochufer vorhanden.

 

Das tiefer liegende Anwesen „Am Holzhof 12“ befindet sich im Eigentum des Freistaates Bayern und wird nicht in den Hochwasserschutz einbezogen. Um den Rückhalteraum des Regens zu erhalten, führt die Hochwasserschutzmauer südlich und westlich des Grundstücks Am Holzhof 12 in einer Höhe von ca. 0,8 m bis 1,5 m und einer Länge von ca. 95 m bis zur Stre „Am Holzhof“.

 

Die Hochwasserschutztrasse quert mittels mobiler Elemente die Straße „Am Holzhof“ und führt dann als HWS-Mauer auf einer Länge von ca. 190 m entlang des westlichen Spielfeldrandes der Sportanlage der SG Walhalla bis zum vorhandenen Fußweg zwischen Köhlerstraße und Regenufer. Wegfallende Nebengebäude der SG Walhalla werden durch einen Ersatzbau kompensiert, der Neubau wird in die Hochwasserschutzmauer integriert. Landseitig variieren die Ansichtshöhen der Mauer von ca. 0,8 m bis 2,5 m.

 

Die Köhlerstraße wird durch eine Anhebung auf HW100 (333,55 müNN) im Kreuzungsbereich des zukünftigen Betriebsweges mit der HWS-Mauer gegen Hochwasser gesichert. Innerhalb des Sportgeländes liegt westlich der HWS-Mauer der Betriebsweg mit einer befahrbaren Decke aus Schotterrasen. Eine Treppe verbindet die Köhlerstraße mit dem Betriebsweg, der Zugang ist mit einem Tor gesichert. Die Anbindung bzw. Abschottung des Sporthallen -Neubaus an das Spielfeld erfolgt über einen Lückenschluss. Die Oberkante der Hochwasserschutzmauer weist in diesem Abschnitt eine Höhe von 334,06 müNN (HW100 plus 0,5 m Freibord) auf. Die Binnenentwässerung wird über eine Drainageleitung sichergestellt. Das aufgenommene Qualmwasser wird im freien Gefälle zum Pumpwerk in der Straße Am Holzhof geführt und anschließend in den Regen abgeschlagen.

 

2.5Abschnitt Köhlerstraße bis Anschluss Sallerner Regenbrücke (siehe Anlagen 8 u. 9):

 

r den Teilabschnitt Köhlerstraße bis Sallerner Regenbrücke ist ein integrierter Hochwasserschutz geplant. Die Wohnbebauung in diesem Abschnitt liegt in der Regel auf einem hochwassersicheren Niveau. Die Ausnahme bilden die Grundstücke der Holzschnitzerstraße 2, 4 und 6a.

 

Östlich dieser Grundstücke, auf der Böschungskrone wird in einem Abstand von 1,60-3,00 m in einer Länge von ca. 60 m eine Hochwasserschutzmauer errichtet. Die Oberkante der Hochwasserschutzmauer liegt bei 334,17 müNN (HW100 plus 0,5 m Freibord). Landseitig beträgt die Mauerhöhe ca. 1,1 m.

 

Die Holzfällerstraße wird auf Höhe HW100 angehoben, das fehlende Freibord wird mit mobilen HWS-Elementen gesichert.

 

Das Gartengrundstück Holzfällerstraße 4 wird weitgehend um ca. 1,2 m aufgefüllt und an die Höhenlage der angrenzenden Nachbargrundstücke angepasst.

 

Im Abschnitt Glasbläser Straße bis Anschluss Sallerner Regenbrücke wird auf einen baulichen Hochwasserschutz verzichtet, da die Höhenlagen der Wohnbereiche an der Lappersdorfer Straße oberhalb eines HW100 liegen (Hochufer). Die Gärten und Grünflächen bleiben dem Fluss als Retentionsraum erhalten.

 

Die Binnenentwässerung wird mittels Dränageleitung mit Pumpwerk sichergestellt.

 

2.6 Landschaftsplanerische, städtebauliche und verkehrliche Maßnahmen

 

Ein wesentliches landschaftsplanerisches und städtebaulich gestalterisches Ziel der Planung ist die Neugestaltung der bestehenden Ufersituationen zwischen der Protzenweiherbrücke (Schleusenvorhafen) und der Glasbläserstraße (Steinweger Regenufer):

 

  • In der weiteren Ausführungsplanung in Abstimmung zwischen dem Vorhabensträger, der Stadt Regensburg und dem beauftragten Planer ist es städtebaulich-gestalterisches Ziel, beide Ufer des Regens als Teile des gleichen Stadt-Landschafts-Raumes „Regen“ zu verstehen. Insoweit sollen die Materialien, Oberflächen und Farben, die am östlichen Regenufer (Reinhausen) verwendet worden sind, auch auf der Steinweger Seite wieder Verwendung finden.
  • Im Bereich der bestehenden Wohngebäude Bäckergasse 1a-b, 2 wird die HWS-Mauer -zusammen mit der teilweisen Modellierung des Geländes - gestalterisch integriert; die Zugänglichkeit des Schleusenvorhafens wird neu geordnet.
  • Der dem bestehenden „Busparkplatz Bäckergasse“ vorgelagerte Uferbereich am Zusammenfluss des Regens mit dem Europa-Kanal wird als attraktiver „Aussichtspunkt“ gestaltet, damit wird die landschaftliche und sdtebauliche Prägnanz dieser Situation herausgearbeitet.
  • Der bestehende Uferweg soll böschungsaufwärts verlegt und mit dem bereits vorhandenen Regenuferradweg Richtung Regendorf/Diesenbach verknüpft werden. Damit wird künftig eine Fuß- und Radwegtrasse bestehen, die sowohl die Reinhausener Bcke, als auch die Frankenbrücke straßenunabhängig unterquert und den westlichen Regentalradweg entlang des nördlichen Donauufers in Richtung Mariaort weiterführt.
  • r eine evtl. spätere Beleuchtung des Radweges entlang des Regens werden Leerrohre verlegt.
  • Die Böschung selbst sowie der unmittelbare Uferbereich sollen mit Flachwasserzonen und ufertypischer, standortgerechter Vegetation naturnäher ausgebildet werden.
  • Die bereits vorhandene Naherholungsfläche zwischen Köhler- und Holzfällerstraße wird geringfügig umgestaltet, um die Aufenthaltsqualität zu sichern.

 

3.Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren

 

Mit Schreiben vom 15.12.2014 beantragte das Wasserwirtschaftsamt Regensburg für den Bauentwurf „Hochwasserschutz Regensburg Abschnitt L Steinweg“ die Einleitung und Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 WHG. r das beantragte Vorhaben wurde durch das Umweltamt der Stadt Regensburg am 17.11.2016 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen.

 

4. Bau- und Unterhaltsvereinbarung

 

Gemäß Art. 39 Abs. 1 Nr. 2 BayWG ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Regensburg, Vorhabensträger für den Hochwasserschutz an der Donau und am Regen.

Nach Art. 42 Abs. 2 BayWG kann der Freistaat von denjenigen Beiträge (Beteiligtenleistungen) verlangen, die durch den Hochwasserschutz Vorteile erlangen. Die betroffene Gemeinde kann dabei die Beiträge übernehmen, wenn der Hochwasserschutz in ihrem Bereich als Gemeinschafts- und Solidaraufgabe angesehen wird.

 

Zur Regelung der Aufteilung der Baukosten und des Unterhaltes der Hochwasserschutzanlagen ist es erforderlich, eine Bau- und Unterhaltsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg abzuschließen. Die Bau- und Unterhaltsvereinbarung regelt die Finanzierung, den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Hochwasserschutzanlagen in Steinweg/Pfaffenstein für die nächsten 100 Jahre. Gemäß der Vereinbarung übernehmen der Freistaat Bayern und die Stadt Regensburg die Baukosten zu je 50%.

Darüber hinaus übernimmt die Stadt Regensburg als Straßenbaulastträger 100 % der Kosten für die Asphaltierung des geplanten Radweges entlang des Regens, die Beleuchtung der Bäckergasse im Planungsbereich, die Straßenentwässserung und die Verbreiterung der Bäckergasse ab dem Ausbauende (Bestand) von 4,50 m auf 6,00 m und die Errichtung von 18 neuen Stellplätzen in der Bäckergasse. Falls eine Beleuchtung des Radweges entlang des Regens errichtet wird, werden auch diese Kosten von der Stadt zu 100 % übernommen.

-vgl. Anlage 10-

 

Die Regelungen zum Unterhalt basieren im Wesentlichen auf einer Handlungsanleitung des Freistaates Bayern, in der die Grundlagen für die Ermittlung des Unterhaltsaufwandes festgelegt sind. Die Handlungsanleitung wird für alle Hochwasserschutzmaßnahmen im Freistaat Bayern angewandt. Sie ist mit dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag abgestimmt. Die darin enthaltenen Kostenansätze wurden jedoch noch für den Einzelfall innerhalb der Stadtverwaltung auf ihre Angemessenheit hin geprüft.

 

Gemäß der Bau- und Unterhaltsvereinbarung übernimmt die Stadt Regensburg die Unterhaltung, Instandhaltung und Tätigung von erforderlichen Reinvestitionen für die Hochwasserschutzmaßnahmen in Steinweg/Pfaffenstein für einen Zeitraum von 100 Jahren.

 

Die Unterhaltsverpflichtung umfasst insbesondere folgende Maßnahmen und Bauteile:

 

- ca. 2,3 ha Grünflächenunterhalt entlang des rechten Regenufers (km 0+430 bis 1+655)

- ca. 715 lfd m Hochwasserschutzmauer

- ca. 38 m² mobile Elemente für Lückenschlüsse

- 3 Stck. Schöpfwerke für die Binnenentwässerung des Sicker- und Drängewassers

- ca. 668 m Drainageleitungen

- Mauerhinterweg an Donau und Regen

 

Im Übrigen wird auf die Vereinbarung Anlage 11 verwiesen.

 

Grundstücke im Eigentum der Stadt Regensburg bringt diese unentgeltlich ein und duldet die Eintragung von Grunddienstbarkeiten zugunsten des Freistaates Bayern zur dauerhaften Sicherung der Hochwasserschutzanlagen.

 

5. Kosten und Haushaltsmittel

 

Gemäß den Kosten des Bauentwurfes betragen die gesamten Planungs- und Baukosten 6.79 Mio €.

 

Darin beinhaltet sind Kosten in Höhe von rd. 340.000 €r Bauteile, die von der Stadt Regensburg zu 100% übernommen werden (s. auch Anlage 10). Vom Restbetrag in Höhe von rd. 6.450.000 € übernehmen die Stadt Regensburg und der Freistaat Bayern jeweils 50 % (d.s. rd. 3.225.000 Mio €). r die Stadt Regensburg ergibt sich somit ein Gesamt-Anteilsbetrag in Höhe von rd. 3.565.000 €.

 

Die notwendige Verpflichtungsermächtigung zum Abschluss der Bau- und Unterhaltsvereinbarung ist auf den HhSt. 1.6900.9810 bzw. 1.6369.9819 i. V. mit dem Deckungsring 1690 im HhJahr 2017 eingestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm 2016 bis 2020, insbesondere in den Jahren 2018 und 2019, berücksichtigt.

 

Entsprechend der Wertermittlung für die unbaren Beteiligtenbeiträge ergibt sich ein Ablösebetrag für die Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen in Höhe von vsl. rd. 1.967.000 €. Dieser vom Freistaat Bayern zu vergütende Ablösebetrag (ggf. einschl. Zinserträge) für die Übernahme des Betriebs, der Unterhaltung und der Erneuerung der Hochwasserschutzanlagen in Steinweg/Pfaffenstein werden als Rückstellung einer zweckgebundenen Rücklage „Baulicher Hochwasserschutz“ zugeführt. Die laufenden Betriebs- und Unterhaltsaufwendungen werden aus den laufenden Zinserträgen finanziert; bei größeren Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen erfolgt eine Entnahme aus der v.g. Rücklage.

 

6. Beitragsfähige Maßnahmen

 

Bei der Bäckergasse im Bereich der Anwesen 2a, 2 und 1a/b (östliche Grundstücksgrenze) handelt es sich um eine bereits erstmals endgültig hergestellte Straße. Baukosten, welche nicht dem Hochwasserschutz zuzurechnen und von dort bezahlt werden (z.B. Beleuchtung, Bordsteine usw.), werden per Bescheid auf die dortigen Grundstückseigentümer umgelegt.

 

7. Weiteres Vorgehen

 

r das beantragte Vorhaben liegt mit Datum vom 17.11.2016 ein rechtskräftiger Planfestestellungsbeschluss des Umweltamtes der Stadt Regensburg vor.

 

Die Ausführungsplanung und öffentliche Ausschreibung der Bauarbeiten wurden durch das WWA Regensburg an das HWSTeam Regensburg vergeben. Die vorgezogenen Rodungsarbeiten wurden bereits im Januar / Februar (vor der Vogelschutzzeit) ausgeführt. Die Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz werden voraussichtlich ab Anfang August begonnen. Die Fertigstellung des Hochwasserschutzes in Steinweg ist für Ende 2018 geplant.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1. beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftamt Regensburg) die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen für den Abschnitt L (Steinweg/Pfaffenstein) zu beantragen und

 

2. die Vereinbarung zum Bau und Unterhalt von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Steinweg/Pfaffenstein abzuschließen.

 

3.die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. noch erforderliche textliche oder inhaltliche Änderungen bzw. Nachträge vorzunehmen, die den grundsätzlichen Inhalt des Vertrages nicht berühren.


Anlagen:

 

- Übersichtslageplan (Anlage 1)

- Lageplan Abschnitt Protzenweiherbrücke bis Frankenbrücke (Anlage 2)

- Querschnitt im Bereich Bäckergasse (Anlage 3)

- Lageplan Abschnitt Frankenbrücke bis Reinhausener Brücke (Anlage 4)

- Querschnitt im Bereich Bayerwaldstraße (Anlage 5)

- Lageplan Abschnitt Reinhausener Brücke bis Köhlerstraße (Anlage 6)

- Querschnitt im Bereich Sportanlage (Anlage 7)

- Lageplan Abschnitt Köhlerstraße bis Anschluss Sallerner Regenbrücke (Anlage 8)

- Querschnitt im Bereich Holzschnitzerstraße 4 (Anlage 9)

- Kostenaufstellung für die von der Stadt zu 100% übernommenen Bauteile (Anlage 10)

- Bau- und Unterhaltsvereinbarung –Entwurf- (Anlage 11)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_17_12955_65_Anlage 1_9_HWS Regensburg_Abschnitt L - Steinweg (3001 KB)    
Anlage 2 2 VO_17_12955_65_Anlage 10_Kostenaufteilung (197 KB)    
Anlage 3 3 VO_17_12955_65_Anlage 11_Vereinbarung Bau- und Unterhaltungsleistungen (50 KB)