Vorlage - VO/18/14021/32  

 
 
Betreff: Maßnahmebeschluss für den Nachersatz eines Messfahrzeuges für den Verkehrsüberwachungsdienst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Schörnig
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
15.03.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Stadt Regensburg führt im Stadtgebiet und in 14 auswärtigen Gemeinden die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten mit Messfahrzeugen durch. Um alle Messstellen im Stadtgebiet und in den angeschlossenen Gemeinden betreuen zu können, sind die Messfahrzeuge an sechs Tagen in der Woche in zwei Schichten zu jeweils mehr als 8 Stunden im Einsatz.

 

Radaranlagen sind schon seit Jahren nicht mehr Stand der Technik. Daher wurden in den letzten Jahren alle Neuanschaffungen mit Lasertechnik ausgerüstet. Diese Anlagen kennen keine Probleme mit Knickstrahlreflektionen. Darüber hinaus können Sie im nichtaufmerksamen Messbetrieb betrieben werden. Somit können zwei Anlagen von einer Person und damit wesentlich wirtschaftlicher bedient werden. Die Verkehrsüberwachung verfügt aktuell noch über einen Skoda Roomster, Baujahr 2007, Kilometerstand zum 30. November 2017: 133.841, mit veralteten Radaranlagen. Der Hersteller hat die Verkehrsüberwachung 2017 darüber informiert, dass Reparaturen an den Anlagen nur noch bis zum 31. Dezember 2019 durchgeführt werden können. Ein Nachersatz des veralteten Messfahrzeuges ist daher unumgänglich.

 

r die Beschaffung des Fahrzeuges samt Anlagen (Heck- und Frontanlage) sind deshalb im Investitionsprogramm für das Jahr 2017 2021 für das Jahr 2018 im UA 1122/01 bei Haushaltsstelle 1.1122.1342 145.000,- € die Anlagen und bei Haushaltsstelle 1.1122.9347 25.000,-€r das Fahrzeug berücksichtigt.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Nachersatz eines Messfahrzeuges einschließlich der Anlagen zur Geschwindigkeitskontrolle im Jahr 2018 vorzunehmen.