Vorlage - VO/18/14069/20  

 
 
Betreff: Haushaltsrestebildung 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
15.03.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

 

Die Haushaltseinnahmereste (HER) des Vermögenshaushalts bzw. die Haushaltsausgabereste (HAR) des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, die sich rechnerisch und rechtlich ergeben, werden entsprechend §§ 19 und 79 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik (KommHV-Kameralistik) nur dann zur Übertragung in das nächste Haushaltsjahr vorgeschlagen, wenn der Eingang der Zuwendungen oder der Abfluss der Mittel gesichert bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) des Verwaltungshaushaltes ist nicht zulässig.

 

 

 

I. Haushaltsausgaberestebildung im Verwaltungshaushalt des Jahres 2017

 

 

Die Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes sind grundsätzlich einmal übertragbar, wenn die jeweilige Haushaltsstelle im Haushaltsplan 2017 bzw. im Nachtragshaushaltsplan 2017 mit einem Übertragbarkeitsvermerk versehen ist.

 

Die Haushaltsausgabereste wurden ausschließlich dann gebildet, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr 2018 zwingend und dringend erforderlich ist.

 

 

Die Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes liegen mit rd. 7,3 Mio. € um rd. 1,0 Mio. € über den Werten des Vorjahres (2016: 6,3 Mio. €), wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

Ursächlich für den Anstieg ist im Wesentlichen, dass in diesem Jahr im Bereich „Bodenordnungsverfahren - Umlegung“ um rd. 1,3 Mio. € (HAR 2016: rd. 0,3 Mio. €, HAR 2017: rd. 1,6 Mio. €) höhere HAR als im Vorjahr gebildet worden sind.

 

 

2017

2016

rechnerisch mögliche Haushaltsausgabereste (HAR) im Verwaltungshaushalt (aus dem lfd. J.)

15.723.395,15 €

13.041.426,89 €

     davon bei ‚sonstigen HhSt.’

11.051.701,85 €

8.048.985,10 €

     davon bei ‚Budget-HhSt.’

4.671.693,30 €

4.992.441,79 €

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltsausgabereste

8.403.655,55 €

6.731.134,60 €

53,45%

51,61%

neu gebildete Haushaltsausgabereste

7.319.739,60 €

6.310.292,29 €

     davon bei ‚sonstigen HhSt.’

6.426.445,20 €

4.771.594,01 €

     davon bei ‚Budget-HhSt.’

893.294,40 €

1.538.698,28 €

 

Des Weiteren „verfielen“ Haushaltsausgabereste aus Vorjahren, die nicht angeordnet wurden, kraft Gesetzes i.H.v. 2,3 Mio. €.

 

Übersicht ‚Haushaltsausgabereste‘ nach Gruppierung

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2017

Haushaltsausgabereste 2016

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

5 / 6

5.632.663,48 €

76,95%

5.937.647,28 €

94,09%

-304.983,80 €

-5,14%

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

5

1.824.958,00 €

24,93%

1.564.577,15 €

24,79%

260.380,85 €

16,64%

 

6

3.807.705,48 €

52,02%

4.373.070,13 €

69,30%

-565.364,65 €

-12,93%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

7

137.076,12 €

1,87%

116.645,01 €

1,85%

20.431,11 €

17,52%

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Finanzausgaben

8

1.550.000,00 €

21,18%

256.000,00 €

4,06%

1.294.000,00 €

505,47%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

7.319.739,60 €

100,00%

6.310.292,29 €

100,00%

1.009.447,31 €

16,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.1. - wird verwiesen.

=> Aufgrund der Vielzahl der Haushaltsstellen werden in der Einzelaufstellung die HhSt. je Budget kumuliert und nur die sonstigen HhSt. einzeln aufgeführt!

- Zudem werden in Anlage II.1. die Haushaltsausgabereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

Von den rechnerisch möglichen Haushaltsausgaberesten bei insgesamt 1.908 (2016: 1.923) Haushaltsstellen wurden lediglich bei insgesamt 155 (2016: 325) Haushaltsausgabereste gebildet und in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen.

Ursächlich für die im Vergleich zum Vorjahr geringe Zahl der Haushaltsstellen, bei denen Haushaltsausgabereste gebildet wurden, ist im Wesentlichen, dass Kleinreste (insbesondere < 1.000 €) bei budgetierten Haushaltsstellen größtenteils nicht übertragen wurden, da die Ansätze für das Jahr 2018 als ausreichend erachtet wurden.

 

 

nachrichtlichÜbersicht über die Gebundenheit der HAR

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2017

davon

gebunden

davon

nicht gebunden

 

 

Betrag

Anteil am Gesamtbetrag

Betrag

Anteil am HAR

Betrag

Anteil am HAR

 

 

 

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

5 / 6

5.632.663,48 €

76,95%

5.046.893,78 €

89,60%

585.769,70 €

10,40%

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

5

1.824.958,00 €

24,93%

1.581.601,50 €

86,67%

243.356,50 €

13,33%

 

6

3.807.705,48 €

52,02%

3.465.292,28 €

91,01%

342.413,20 €

8,99%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

7

137.076,12 €

1,87%

15.000,00 €

10,94%

122.076,12 €

89,06%

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Finanzausgaben

8

1.550.000,00 €

21,18%

1.312.760,00 €

84,69%

237.240,00 €

15,31%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

7.319.739,60 €

100,00%

6.374.653,78 €

87,09%

945.085,82 €

12,91%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Schwerpunkt der HAR liegt, wie auch in der Vergangenheit, beim Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5 / 6); der Grad der Gebundenheit der HAR insgesamt liegt bei 87,1 % (2016: 51,6 %).

 

 

Die HAR belaufen sich beim Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5 / 6) auf insgesamt rd. 5,6 Mio. €, wobei größere (Einzel-)Reste nur bei der „’IuK-Technik’ – EDV-Softwareaufwendungen“ (HhSt. 0.#.6327 mit 0,4 Mio. €), bei den „Berufsschulen – Gastschulbeiträge“ (HhSt. 0.2400.6722 mit 0,2 Mio. €), bei „Erstattungen für Flüchtlingsunterkünfte“ (HhSt. 0.4369.6780 mit 0,4 Mio. €), bei „(Umsatzsteuer-)Erstattungen im Zusammenhang mit der Arena Regensburg“ (HhSt. 0.5511.6411/6750 mit 0,8 Mio. €), bei „Städtebaulichen Planungen“ (HhSt. 0.6105.6# mit 0,2 Mio. €), beim „Straßen- und Brückenunterhalt bzw. -planung“ (HhSt. 0.6300/6301/6488/6702.5#/6# mit 0,7 Mio. €) sowie beim „Kanal- und Klärwerksunterhalt bzw. –planung“ (HhSt. 0.7000/7001.5#/6# mit 1,3 Mio. €) vorgetragen werden.

 

 

Bei den Sonstigen Finanzausgaben (HGr. 8) mit HAR i.H.v. insgesamt rund 1,6 Mio. € werden lediglich Reste bei den „Bodenordnungsverfahren - Umlegung“ (HhSt. 0.6141.8414) vorgetragen.

 

 

 

II. Haushaltseinnahmerestebildung im Vermögenshaushalt des Jahres 2017

 

 

Die einmalige Bildung von Haushaltseinnahmeresten im Vermögenshaushalt ist ausschließlich für

  • Beiträge und ähnliche Entgelte,
  • Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

sowie

  • Einnahmen aus Krediten und Inneren Darlehen

zulässig.

 

Bei der Bildung dieser Reste ist besonders darauf zu achten, dass die Einnahmen in einem engen Zusammenhang zu den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen stehen und der Eingang im Folgejahr zu erwarten ist.

 

 

Die Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes, die zur Finanzierung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes gebildet wurden, liegen mit rd. 2,6 Mio. € um rd. 0,7 Mio. € über den Werten des Vorjahres (2016: 1,9 Mio. €), wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

 

 

2017

2016

rechnerisch mögliche Haushaltseinnahmereste (HER) im Vermögenshaushalt   aus dem lfd. J.

9.064.523,89 €

8.017.043,60 €

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltseinnahmereste

6.477.001,89 €

6.131.381,73 €

71,45%

76,48%

neu gebildete Haushaltseinnahmereste

2.587.522,00 €

1.885.661,87 €

 

Des Weiteren „verfielen“ Haushaltseinnahmereste aus Vorjahren, die nicht angeordnet wurden, kraft Gesetzes i.H.v. 0,8 Mio. €.

 

Übersicht ‚Haushaltseinnahmereste‘ nach Gruppierung

Art der Einnahme

- Gruppierung -

Haushaltseinnahmereste 2017

Haushaltseinnahmereste 2016

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

36

2.587.522,00 €

100,00%

1.885.661,87 €

100,00%

701.860,13 €

37,22%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

2.587.522,00 €

100,0%

1.885.661,87 €

100,0%

701.860,13 €

37,22%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.2 - wird verwiesen.

- Zudem werden in Anlage II.2. die Haushaltseinnahmereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

 

Haushaltseinnahmereste werden nur bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) vorgetragen. Diese betragen rd. 2,6 Mio. €.

Größere (Einzel-)Reste werden nur beim „Neubau Hauptfeuerwache - Zuschüsse“ (HhSt. 1.1313.361#) mit 0,9 Mio. €, bei der „Integrierten Leitstelle, Erneuerung EDV-Ausstattung - Zuschüsse“ (HhSt. 1.1600.36#) mit 0,4 Mio. € und bei „Gemeindestraßen Altstadt - Zuschüsse“ (HhSt. 1.6408.36#) mit 0,3 Mio. € gebildet.

 

 

HER bei den Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gr. 35) sowie vor allem bei den Einnahmen aus Krediten (Gr. 37) wurden – wie in den Vorjahren - nicht gebildet.

 

- Im Übrigen darf hierzu auch auf die Vorlage zum vorläufigen Rechnungsabschluss ‚Einnahmen aus Krediten (Gr. 37)’ in der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 15.03.2018 verwiesen werden. -

 

 

 

III. Haushaltsausgaberestebildung im Vermögenshaushalt des Jahres 2017

 

 

Die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt sind grundsätzlich mehrmals kraft Gesetzes übertragbar.

 

 

Die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes liegen mit rd. 98,8 Mio. € um rd. 3,9 Mio. € über den Werten des Vorjahres (2016: 94,9 Mio. €) und betragen damit etwa 42,01% (2016: 40,12 %) der sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung‘, wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

 

 

2017

2016

rechnerisch mögliche Haushaltsausgabereste (HAR) im Vermögenshaushalt

111.063.808,82 €

114.312.656,86 €

     davon aus dem lfd. J.

63.735.955,49 €

74.580.184,85 €

     davon aus V.J.

47.327.853,33 €

39.732.472,01 €

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltsausgabereste (aus dem lfd. J. und aus V.J.)

12.239.451,28 €

19.408.405,44 €

11,02%

16,98%

neu gebildete Haushaltsausgabereste

98.824.357,54 €

94.904.251,42 €

     davon aus dem lfd. J.

58.520.083,54 €

64.469.745,87 €

     davon aus V.J.

40.304.274,00 €

30.434.505,55 €

 

 

 

Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen - insgesamt
- Haushaltsansätze lfd. J. zzgl. Haushaltsausgabereste aus V.J. -
- sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung‘ -

235.266.501,42 €

236.564.417,28 €

Anteil der neu zu übertragenen Haushaltsausgabereste an der Gesamtermächtigung für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

42,01%

40,12%

 

Übersicht ‚Haushaltsausgabereste‘ nach Gruppierung

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2017

Haushaltsausgabereste 2016

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Gewährung von Darlehen

92

250.000,00 €

0,25%

250.000,00 €

0,26%

0,00 €

0,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenserwerb

93

22.541.856,91 €

22,81%

23.126.043,73 €

24,37%

-584.186,82 €

-2,53%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen

936

3.345.000,00 €

3,38%

4.215.000,00 €

4,44%

-870.000,00 €

-20,64%

Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen

932

10.664.524,46 €

10,79%

10.802.637,60 €

11,38%

-138.113,14 €

-1,28%

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

930,

934,

935

8.532.332,45 €

8.63%

8.108.406,13 €

8,54%

423.926,32 €

5,23%

 

 

 

 

 

 

 

 

Baumaßnahmen

94 – 96

66.203.717.89 €

66,99%

62.941.876,70 €

66,32%

3.261.841,19 €

5,18%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Hochbau-maßnahmen

94

27.689.435,51 €

28,02%

21.608.690,38 €

22,77%

6.080.745,13 €

28,14%

Tiefbau-maßnahmen

95

31.751.671,29 €

32,13%

35.484.037,59 €

37,39%

-3.732.366,30 €

-10,52%

Betriebsanlagen

96

6.762.611,09 €

6,84%

5.849.148,73 €

6,16%

913.462,36 €

15,62%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

98

9.828.782,74 €

9,95%

8.586.330,99 €

9,05%

1.242.451,75 €

14,47%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

98.824.357,54 €

100,00%

94.904.251,42 €

100,00%

3.920.106,12 €

4,13%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.3. - wird verwiesen.

- Zudem werden in Anlage II.3. die Haushaltsausgabereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

 

nachrichtlichÜbersicht über die Gebundenheit der HAR

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2017

davon

gebunden

davon

nicht gebunden

 

 

Betrag

Anteil am Gesamtbetrag

Betrag

Anteil am HAR

Betrag

Anteil am HAR

 

 

 

 

 

Gewährung von Darlehen

92

250.000,00 €

0,25%

250.000,00 €

100,00%

0,00 €

0,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenserwerb

93

22.541.856,91 €

22,81%

9.659.202,44 €

42,85%

12.882.654,47 €

57,15%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen

936

3.345.000,00 €

3,38%

3.341.000,00 €

99,88%

4.000,00 €

0,12%

Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen

932

10.664.524,46 €

10,79%

2.332.502,67 €

21,87%

8.332.021,79 €

78,13%

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

930,

934,

935

8.532.332,45 €

8,63%

3.985.699,77 €

46,71%

4.546.632,68 €

53,29%

 

 

 

 

 

 

 

 

Baumaßnahmen

94 – 96

66.203.717,89 €

66,99%

41.667.855,26 €

62,94%

24.535.862,63 €

37,06%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Hochbau-maßnahmen

94

27.689.435,51 €

28,02%

19.609.782,81 €

70,82%

8.079.652,70 €

29,18%

Tiefbau-maßnahmen

95

31.751.671,29 €

32,13%

19.130.421,12 €

60,25%

12.621.250,17 €

39,75%

Betriebsanlagen

96

6.762.611,09 €

6,84%

2.927.651,33 €

43,29%

3.834.959,76 €

56,71%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

98

9.828.782,74 €

9,95%

7.051.916,21 €

71,75%

2.776.866,53 €

28,25%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

98.824.357,54 €

100,00%

58.628.973,91 €

59,33%

40.195.383,63 €

40,67%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Schwerpunkt der HAR des Vermögenshaushalts liegt, wie auch in der Vergangenheit, bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) mit einem aktuellen Anteil von etwa zwei Drittel.

 

Von der sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung‘ mit 235,3 Mio. € (2016: 236,6 Mio. € sowie 2011 – 2016: Ø 208,3 Mio. €) wurden insgesamt etwa 42,0 % (2016: 40,1 % sowie 2011 – 2016: Ø 36,1 %) als HAR übertragen.

 

Dies bedeutet im Ergebnis, dass bei einer niedrigeren Investitionsgesamtermächtigung weniger umgesetzt werden konnte und in Relation dazu höhere Haushaltsausgabereste entstanden sind und in das Folgejahr vorgetragen werden mussten!

 

Zudem sind auch die absoluten Werte weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Dies zeigt sich u.a. auch im Baubereich - wie weiter unten auch erläutert - bei dem trotz hoher tatsächlicher Ausgaben (rd. 63 Mio. €) auch wiederum hohe Reste entstanden sind.

 

Der Grad der Gebundenheit der HAR insgesamt liegt mit 59,3 % (2016: 56,9 %) unter dem Durchschnittswert (2011 - 2016: Ø 63,1 %); der Bindungsgrad bei den größeren Haushaltsausgaberesten (ab 250.000 €), deren Anteil am Gesamtvolumen sich auf rund 65,1 % beläuft, beträgt 66,3 % (2016: 66,2 %).

 

Ursächlich für den leichten Anstieg gegenüber 2016 ist insbesondere der im Vergleich zum Vorjahr etwas höhere Bindungsgrad im Baubereich (Gr. 94 - 96).

 

 

Bei der Gewährung von Darlehen sowie bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 / 98) unterschreiten die HAR mit einer Höhe von 10,1 Mio. € (2016: 8,8 Mio. €) den Durchschnittswert (2011 - 2016: Ø 11,3 Mio. €) um rund 10,7 %, wobei nennenswerte Einzel-Reste bei der „Errichtung ‚Integrierte Leitstelle‘ - Förderanteil Landkreis Cham“ (HhSt. 1.1313.9820 mit 0,3 Mio. €), bei der „Errichtung des ‚Museums der Bayerischen Geschichte‘ - Kostenerstattungen und Kostenbeteiligung der Stadt“ (HhSt. 1.3108.981# mit 3,1 Mio. €), bei den „’Kinderbetreuungseinrichtungen’ - Investitionszuschüsse der Stadt an die Träger“ (HhSt. 1.4648.988# mit zusammen 2,3 Mio. €), bei der „Verbesserung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des ‚Guggenberger Sees‘ - Kostenbeteiligung der Stadt“ (HhSt. 1.5801.9289/9889 mit insgesamt 0,4 Mio €) und beim „Bebauten Grundbesitz - Kostenerstattungen“ (HhSt. 1.8809.9889 mit 1,0 Mio. €) vorgetragen werden.

 

Bei der Investitionsförderung von Dritten, die überwiegend im Rahmen von Förderprogrammen oder vertraglichen Regelungen abzuwickeln sind, werden zur kontinuierlichen Fortführung der Programme die erforderlichen Haushaltsreste gebildet und übertragen.

 

 

Die HAR beim Vermögenserwerb (Gr. 93) liegen mit einer Höhe von 22,5 Mio. € (2016: 23,1 Mio. €) über dem Mittelwert (2011 - 2016: Ø 16,4 Mio. €).

 

Beim Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen (UGr. 936) sind als nennenswerte HAR die „Kapitaleinlage an die RSG gGmbH zum Ausgleich des laufenden Defizits“ (HhSt. 1.4321.9360 mit 0,7 Mio. €), die „Kapitaleinlage zur Finanzierung der Errichtung diverser Parkierungsanlagen“ (HhSt. 1.6815.9360 mit 1,6 Mio. €) und die „Kapitaleinlage an die RBD GmbH bzw. R-Tech GmbH zur Finanzierung der Errichtung der ‚TechBase‘“ (HhSt. 1.7910.9361 mit 0,8 Mio. €) aufzuführen.

 

Beim Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932) sind als größere HAR der „Grunderwerb für die Erweiterung der ‚Sportanlagen Burgweinting‘ - interne Verrechnung mit ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘“ (HhSt. 1.5601.9329 i.H.v. 1,9 Mio. €), der „Grunderwerb für den Ausbau der ‚Nordgaustraße‘“ (HhSt. 1.6482.9320 i.H.v. 0,7 Mio. €), der „Grunderwerb im Rahmen des ‚Hochwasserschutzes’“ (HhSt. 1.6900.932# i.H.v. insgesamt 0,9 Mio. €) und der „Grunderwerb von ‚bebauten und unbebauten Flächen’“ (HhSt. 1.8809/8819.932# i.H.v. zusammen 5,3 Mio. €) zu erwähnen.

 

Bei Grundstücksgeschäften ist es kaum absehbar, ob Vertragsverhandlungen im vorgesehenen Zeitraum abgeschlossen und abgewickelt werden können. Zudem lassen haushaltsrechtliche Bestimmungen bei dieser Gruppierung keine flexiblere Haushaltsführung im Wege der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu, weshalb vorsorglich jeweils alle beabsichtigten Grundstücksgeschäfte veranschlagt und die nicht kassenwirksamen Beträge weitgehend zur Haushaltsrestebildung vorgeschlagen werden.

 

Beim Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 930, 934, 935) sind als nennenswerte HAR die „(Ersatz-)Beschaffungen von ‚IuK-Technik‘ für die ‚Verwaltung‘“ (HhSt. 1.0601.935# i.H.v. zusammen 0,3 Mio. €), die „(Ersatz-)Beschaffungen für die ‚Berufsfeuerwehr’“ (HhSt. 1.1301.93# mit insgesamt 1,7 Mio. €), die „(Ersatz-)Beschaffungen für ‚Freiwillige Feuerwehren“ (HhSt. 1.1325.93# i.H.v. insgesamt 1,5 Mio. €), die „’Berufliche Oberschule’ - Ausstattung i.R. Neubau“ (HhSt. 1.2651.9351 mit 0,7 Mio. €), die „(Ersatz-)Beschaffungen für das ‚Gartenamt’“ (HhSt. 1.5821.93# mit zusammen 0,8 Mio. €) und die „(Ersatz-)Beschaffungen für den ‚Fuhrpark’“ (HhSt. 1.7701.93# mit insgesamt 1,0 Mio. €) aufzuführen.

 

Der Grad der Gebundenheit liegt bei dieser Untergruppe mit 46,7 % (2016: 23,0 %) über dem Vorjahres- und dem Mittelwert (2011 - 2016: Ø 39,2 %).

 

 

Bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) liegen die HAR mit 66,2 Mio. € (2016: 62,9 Mio. €) im Vergleich etwa 39,0 % über dem Mittelwert (2011 - 2016: Ø 47,6 Mio. €). Hier ist bei den Hochbaumaßnahmen (Gr. 94) mit 27,7 Mio. € (2016: 21,6 Mio. € - Ø 15,1 Mio. €) und den betriebstechnischen Maßnahmen (Gr. 96) mit 6,8 Mio. € (2016: 5,8 Mio. € - Ø 3,9 Mio. €) jeweils eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Bei den Tiefbaumaßnahmen (Gr. 95) sind die HAR mit 31,8 Mio. € (2016: 35,5 Mio. € - Ø 28,6 Mio. €) im Vergleich zum Vorjahr etwas niedriger. In allen drei Bereichen wird jedoch der Durchschnittswert deutlich überschritten.

 

Als größere Einzel-Reste sind zu erwähnen die „‘Hauptfeuerwache‘ - Neubau“ (HhSt. 1.1313.94#/95# mit insgesamt 4,7 Mio. €), „Grundschule ‚Kreuzschule‘ - Neubau“ (HhSt. 1.21106.94#/95# mit zusammen 1,3 Mio. €), die „Schule ‚Am Napoleonstein‘‘‘ - Gesamtsanierung mit Aufbau Ganztagszug“ (HhSt. 1.21107.94#/95# mit insgesamt 1,0 Mio. €), die „‘Städtische Berufsschule II‘ - Unterbringung ‚Fachbereich Zahntechnik‘“ (HhSt. 1.2402.94# mit zusammen 1,6 Mio. €), die „’Berufliche Oberschule’ - Neubau“ (HhSt. 1.2651.94#/95#/ mit insgesamt 1,7 Mio. €), das „‘Museum der Bayerischen Geschichte‘ - Kostenanteil ‚Stadt‘“ (HhSt. 1.3108.94#/96# mit zusammen 3,1 Mio. €), das „Anwesen ‚Kreuzgasse 5‘ - Umbau für die ‚Akademie für darstellende Kunst‘“ (HhSt. 1.3129.9450 mit 1,4 Mio. €), die „Schaffung von Wohnraum über die ‚Wohnungsbauoffensive‘“ (HhSt. 1.6200.94# mit insgesamt 1,1 Mio. €), die „Erschließungsstraßenaus- und -neubaumaßnahmen“ (HhSt. 1.63#.95# mit zusammen 4,9 Mio. €), die „’Ostumgehung’ - Neubau“ (HhSt. 1.6474.95# mit insgesamt 2,6 Mio. €), die „Kanalerneuerungs- und -neubaumaßnahmen“ (HhSt. 1.70#.95# mit zusammen 7,3 Mio. €), das „Anwesen ‚Maximilianstr. 26‘ - Ertüchtigung und Schadstoffbeseitigung“ (HhSt. 1.8809.9459 mit 1,5 Mio. €), die „ehem. ‚Nibelungenkaserne’ - Erschließung und Entwicklung“ (HhSt. 1.4601/5805/6325/6815/7025/8809.94#/95# mit insgesamt 2,2 Mio. €) sowie das „Baugebiet ‚Burgweinting - Nordwest’ - Erschließung und Entwicklung“ (HhSt. 1.5805/6325/7025/8819.94#/95# mit zusammen 1,5 Mio. €).

 

Der Grad der Mittelbindung liegt bei diesen Gruppen im Vergleich zum Vorjahr und zum Mittelwert mit 62,9 % (2016: 60,4 % bzw. 2011 - 2016: Ø 61,8 %) auf einem ‚leicht‘ höheren Niveau.

Dabei ist festzustellen, dass bei den Hochbaumaßnahmen mit 70,8 % (2016: 70,0 % bzw. Ø 68,4 %) und den Tiefbaumaßnahmen mit 60,3 % (2016: 57,0 % bzw. Ø 59,1 %) der Vorjahreswert jeweils überschritten und bei den betriebstechnischen Maßnahmen mit 43,3 % (2016: 45,9 % bzw. Ø 50,6 %) unterschritten wird.

 

Die Gründe für diese Entwicklung bei den Baumaßnahmen sind äußerst vielschichtig und in der Regel stark vom Einzelfall abhängig.

Deshalb sind die jeweiligen Einzelbegründungen am geeignetsten, die Entstehung der Haushaltsreste zu erläutern.

 

 

 

IV. Zusammenfassung

 

 

Summarisch betrachtet entstanden – wie in den Vorjahren – insb. im Vermögenshaushalt hohe Haushaltsausgabereste, wobei allerdings auch festzustellen ist, dass insb. bei den Bauinvestitionen deutlich mehr als der Durchschnitt jedoch weniger als im Vorjahr „umgesetzt“ worden ist.

 

Diesem Trend ist nach wie vor durch Überprüfung der Haushaltsansätze auf Angemessenheit und Kassenwirksamkeit - gem. § 7 Abs. 1 KommHV-Kameralistik - im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2018 sowie des Haushaltsplanes 2019 bzw. der Investitions- und Finanzplanung 2018 bis 2022 entgegenzuwirken, um so nicht erforderliche Bindungen von Finanzierungsmitteln zu vermeiden.

 

Dabei ist neben der Finanzierbarkeit insbesondere die Umsetzbarkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

In diesem Rahmen ist ‚kritisch‘ zu hinterfragen, welche Projekte überhaupt bzw. in welchem Umfang im Zuge der Prioritätensetzung realisiert werden können und wie hoch der Finanzbedarf tatsächlich ist; hierbei ist im Gegensatz zu den Vorjahren ein strengerer Maßstab anzulegen.

Haushälterisch ist u.a. mit den ‚Instrumentarien‘, wie ‚Saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen‘, Deckungsvermerke‘, …, ausreichende Flexibilität gewährleistet, um einzelne höhere Mittelbedarfe abfangen zu können.

 

Eine nochmalige (signifikante) Ausweitung des Investitionsvolumens - wie in den vorausgegangenen Jahren - scheidet unter Berücksichtigung der personellen und sachlichen Ressourcen aus!

 

Im Übrigen soll die Verwaltung, wie in den Vorjahren, ermächtigt werden, falls dies zur kontinuierlichen Abwicklung von Maßnahmen erforderlich ist, eingezogene bzw. verfallene Haushaltsreste ganz oder teilweise wieder bereit zu stellen.

 

Die Ergebnisse der Haushaltsrestebildung 2017 werden beim Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2017 zum Stand 31.12.2017 - ‚vorläufiger Rechnungsabschluss 2017’ - berücksichtigt.

 

 

 

25.02.2016

Seite: 1/9

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

1. Im Haushaltsjahr 2017 werden im Verwaltungshaushalt Haushaltsausgabereste i.H.v. 7.319.739,60 € entsprechend der Anlage I.1. gebildet und in das Haushaltsjahr 2018 übertragen.
Die weiteren rechnerisch möglichen Haushaltsausgabereste werden nicht gebildet.

 

2. Im Haushaltsjahr 2017 werden im Vermögenshaushalt Haushaltseinnahmereste i.H.v. 2.587.522,00 € entsprechend der Anlage I.2. gebildet und in das Haushaltsjahr 2018 übertragen.
Die weiteren rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmereste werden nicht gebildet.

 

3. Im Haushaltsjahr 2017 werden im Vermögenshaushalt Haushaltsausgabereste aus dem laufenden Jahr i.H.v. 58.520.083,54 € und aus dem Vorjahr i.H.v. 40.304.274,00 € entsprechend der Anlage I.3. gebildet. Es werden damit insgesamt Haushaltsausgabereste i.H.v. 98.824.357,54 € in das Haushaltsjahr 2018 übergetragen.
Die weiteren rechnerisch möglichen Haushaltsausgabereste werden nicht gebildet.

 

4. Die Anlagen I.1. bis I.3. bilden einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses.

 

5. Das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen wird ermächtigt, bei unabweisbarem Bedarf Beträge bis zur Höhe der eingezogenen bzw. verfallenen Haushaltsreste 2017, höchstens jeweils bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle, im Haushaltsjahr 2018 wieder bereitzustellen.

 

 

Anlagen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Einzelaufstellung der in das nächste Haushaltsjahr 2018 neu zu übertragenden Haushaltsreste 2017 einschl. der vollständig bzw. teilweise nicht zu übertragenden Haushaltsreste 2017

  • Anlage I.1. - I.3.

Einzelaufstellung mit Bezeichnung

- Bezeichnung sofern der Betrag des rechnerischen Haushaltsrestes

   25.000,00 € übersteigt -

  • Anlage II.1. - II.3.

Einzelaufstellung mit Begründung

- Gesamtbetrag des neu zu übertragenden Haushaltsrestes ab 250.000,00 € -

jeweils unterteilt in

Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes

sowie

Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes

und

Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes

 

Diagramm und Aufstellung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts der Jahre 2011 bis 2017

- (Gesamt- bzw. Teil-)Beträge sowie Anteil an der sog. ‚Gesamtinvestitionsermächtigung‘ -

 

 

 

25.02.2012

Seite: 1/1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HhReste_Übertrag-2017_Anlage-I (7306 KB)    
Anlage 2 2 HhReste_Übertrag-2017_Anlage-II (404 KB)    
Anlage 3 3 HhReste_Übertrag-2017_Diagramm-Aufstellung (19 KB)